Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Für den Schlepper, der 2019 für den Winterdienst angeschafft wurde, waren mehrere Reparaturen notwendig. Insgesamt beliefen sich die Rechnungen hierfür auf bisher 6.541,53 €. Für die Unterhaltung der Bauhoffahrzeuge sind im HH-Plan 2020 Mittel in Höhe von 5.500 € bereitgestellt. Tatsächlich wurden bis 14.12.2020 bereits Ausgaben in Höhe von 11.125,79 € geleistet. Es liegt eine weitere Rechnung vom 12.08.2020 vor, die bis zum 14.12.2020 noch nicht beglichen wurde. Inklusive Verzugszinsen und Mahngebühr beläuft sich diese auf 3.148,36 €.

 

Nach Art. 66 der Gemeindeordnung sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 8 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Altenbuch vom 08.05.2020 gehören zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Die Deckung der Ausgabe ist gewährleistet.


Bürgermeister Amend erklärte, dass die Rechnung aufgrund der angespannten Haushaltslage geteilt wurde. Die Vorgehensweise sei mit der Verwaltung abgestimmt.
Aufgrund mehreren neuen Reparaturen lagen mehrere Rechnungen vor.

Gemeinderätin Follner monierte, ob die Mahngebühren wirklich notwendig seien.


Der Gemeinderat von Altenbuch genehmigt die überplanmäßige Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die Reparatur des Schleppers in Höhe von 3.148,36 €.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0