Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Am 08.01.2021 ging bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten eine 1. Mahnung der Firma Trennwand-Besler GmbH, 97241 Bergtheim, ein.

Die Firma erinnert an die Begleichung einer Rechnung vom 30.09.2020 in Höhe von 2.140,20 € für die Lieferung und Montage von Sanitärtrennwänden für das Sportheim.

Der Finanzverwaltung liegt die genannte Rechnung nicht vor.

 

Für die Ausgabe wurde im Haushaltsplan für das Jahr 2020 kein Ansatz gebildet.

 

Nach Art. 66 der Gemeindeordnung sind außer- und überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 8 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Altenbuch vom 08.05.2020 gehören zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.500 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Die Deckung der Ausgabe ist gewährleistet durch Minderausgaben bei Haushaltsstelle 1.5600.9400 (Spielgerät für Kindergarten).

 

Gemeinderat André Hirsch fragte nach, wieso die Gemeinde die Kosten für den Sportverein übernehme.
Bürgermeister Amend antwortete, dass viele Vereine Förderungen bekommen haben, der Sportverein bekam laut dem Bürgermeister keinen Zuschuss.

Gemeinderätin Follner bemängelte, dass der Gemeinderat wieder Ausgaben nachträglich genehmigt, dies soll kein Regelfall sein.




Der Gemeinderat von Altenbuch genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die Lieferung und Montage von Sanitärtrennwänden im Sportheim in Höhe von 2.140,20 €.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0


Gemeinderat Link war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht stimmberechtigt.