Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm können nicht nur umfassende, sondern auch sogenannte Einfache Dorferneuerungen ohne Bodenordnung oder öffentlich-rechtliche Regelungen durchgeführt werden. Mit ihnen werden hauptsächlich zentrale Bereiche in Dörfern gestalterisch verbessert und für das Gemeinschaftsleben aufgewertet sowie leer gefallene ortsbildprägende Gebäude saniert und neuen Nutzungen zugeführt.

Wesentliche Inhalte der einfachen Dorferneuerung sind in der Regel:

 

·        Kommune ist Träger der Maßnahmen (Planung / Umsetzung)

·        Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung

·        Privatförderung möglich

·        Zuwendungsbedarf gedeckelt

·        Nur begrenzte Aufgabenstellung möglich

·        keine Bodenordnung, keine Vermessung

 

2018 wurde das Dorferneuerungsprogramm erweitert, und die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer in das Programm aufgenommen.

Eine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt. Dazu kann ein bestehendes Fördergebiet (Neuenbuch) erweitert werden.

Für eine Erweiterung des Fördergebietes einer Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet.

Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) die Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer.

 


Dem Antrag beim ALE auf Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zum Zwecke der Förderung vom Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Neuenbuch auf die Landmetzgerei Birkholz , Hofthiergarten 7, Fl.Nr. 3059/1, Gemarkung Neuenbuch wird zugestimmt. Ebenso wird bestätigen, dass dieses Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung leistet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0