Sitzung: 25.03.2021 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: zurückgestellt
Der aktuelle Grabmachervertrag besteht bereits seit 01.01.2013.
Er galt zunächst auf 5 Jahre und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern er nicht ein halbes Jahr vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Somit läuft der Vertrag bis 01.01.2022, sollte er bis zum 30.06.2021 gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, verlängert er sich um weitere zwei Jahre.
Folgende Möglichkeiten seitens der Verwaltung kommen in Frage:
1. Der Vertrag bleibt wie bisher ohne Veränderungen bestehen.
2. Der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen bleibt bestehen, soll jedoch umgeschrieben werden.
3. Der Vertrag wird einem anderen Bestattungsunternehmen angeboten.
Seitens der Verwaltung ist jedoch zu bedenken, dass Bestattungen auf dem Friedhof in Altenbuch aufgrund des Lehmbodens nur durch erhöhten Arbeitsaufwand bzw. hohe Sorgfalt erfolgen. Durch das Bestattungsinstitut Busch haben wir bisher nur positive Erfahrungen sammeln können und wissen nicht, ob ein anderes Unternehmen bereit wäre, diese Aufgabe zu übernehmen.
Zudem ist zu erwähnen, dass durch den Grabmachervertrag die Gemeinde Altenbuch dem Bestattungsunternehmen die in der Friedhofssatzung aufgeführten Aufgabenbereiche überträgt. Somit werden die Aufgabenbereiche durch die Friedhofssatzung der Gemeinde Altenbuch nochmals genauer definiert.
Gemeinderat Nitschke monierte, dass die Bürger kein
Bestattungsunternehmen auswählen können und an die Pietät Busch gebunden sind.
Desweiteren zeigte Gemeinderat Nitschke anhand vom Beispiel der Stadt
Freudenberg, wie durch eine Lizenzvergabe an mehrere Bestatter, den Bürgern
Auswahlmöglichkeiten geboten werden.
Gemeinderätin Fuchs fragte nach, was passiert, wenn kein Bestattungsunternehmen
mit einer Lizenz sich bei einem Sterbefall bereit erklärt.
Bgm. Amend informierte, dass durch den Grabmachervertrag die Pietät Busch
verpflichtet wird, die Aufgaben der Gemeinde Altenbuch bei Bestattungen zu
übernehmen. Bei der Lizenzvergabe könne es passieren, dass falls kein
Bestattungsunternehmen verfügbar ist, die Aufgaben wieder auf die Gemeinde
zurückfallen.
Herr Amend informierte weiter, dass der schlechte Lehmboden nicht außer Acht
gelassen werden darf.
2. Bgm. Ulrich sah in der Pietät Busch einen kompetenten Ansprechpartner, der
auch Örtlichkeiten bestens kennt und befürwortet eine Verlängerung.
Da das Thema erst durch Unstimmigkeiten im Grabmachervertrag
aufgekommen ist, war sich das Gremium einig den Beschluss zurückzustellen und
Herrn Busch von der Pietät Busch auf die nächste Gemeinderatssitzung einzuladen,
um Änderungen im Grabmachervertrag zu besprechen sowie die Möglichkeit zu geben,
sich zum Thema zu äußern.