Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen. Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gemeinderat zur Kenntnis:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Baugrenze wird überschritten (geplant außerhalb der Baugrenze)
  • An der Grenze dürfen Garagen 6,5 m nicht überschreiten (geplant 8,99 bzw. 7,99 m)
  • Die Traufhöhe wird überschritten; erlaubt 2,5 m – geplant 4 m.

 

Hierzu müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Seitens des Gemeinderates kam bedenken dahingehend auf, dass mit einer Zustimmung zu dem Bauvorhaben doch erhebliche Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes verbunden sind.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:

 

Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Karl Jürgen, Waldstr. 2, 97901 Altenbuch zum Neubau einer Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/8, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ hinsichtlich der Baugrenze, der Traufhöhe und der erlaubten Garagenlänge an der Grenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Karl Jürgen, Waldstraße 2, 97901 Altenbuch zum Neubau einer Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/8 Gemarkung Altenbuch in der vorgelegten Fassung nicht zu. Der Gemeinderat stellt eine Zustimmung nur in Aussicht, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

7

0

 

Gemeinderat Fecher enthielt sich  der Stimme.