Haushaltssatzung
der Gemeinde Altenbuch
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der Art.63 ff der
Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.963.600 €
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
562.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
Für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe 360
v.H.
b)
Für die
Grundstücke
360 v.H.
2.
Gewerbesteuer
360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf
200.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
8 |
8 |
0 |