Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2013

 

 

Auf Grund der Art.63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch   folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.963.600 

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             562.500 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

                                                          § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

1.    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe       360 v.H.

b)   Für die Grundstücke                                             360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                         360 v.H.

 

 

§ 5

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

 von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                  200.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

8

0