Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Entwurf des Haushaltsplans, sowie die Vorbemerkungen hierzu übermittelt.

 

Kämmerer Schlegel verlas noch einmal die Vorbemerkungen, anschließen verlas der Vorsitzenden die nachfolgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2017

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.408.600          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.427.500                     

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine

festgesetzt

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 4

1.    Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf

zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)

wird auf                                                                                                1.202.200 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

2.    Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf

zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)

wird auf                                                                                                            0,00 €           festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                230.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

15

15

0