Sitzung: 03.05.2017 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 0
Kämmerer Schlegel verlas noch einmal die Vorbemerkungen, anschließen verlas der Vorsitzenden die nachfolgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.408.600 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.427.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 1.202.200 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
2. Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 0,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
15 |
15 |
0 |