Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes merkte an, dass die Beschlussvorlage dem Gremium bereits im Vorfeld zugegangen sei. Diese lautete wie folgt:

 

Die Stadt Stadtprozelten wird zur Anhörung der Ausweisung eines neuen Schutzbereiches für die Radaranlage in Lauda-Königshofen als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 / § 4 Abs. 2 BauGB gehört. Die Frist zur Stellungnahme (18.09.17) wurde entsprechend dem Sitzungstermin verlängert.

 

Im Rahmen der Anhörung nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 Schutzbereichsgesetzes (SchBerG) hat uns das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat um die Erstellung einer landesplanerischen Beurteilung zur (räumlich gleichbleibenden) Neuanordnung des Schutzbereichs der Radaranlage Lauda-Königshofen (Teilanlage B) gebeten.

 

Gemäß der am 03. Juli 2017 vom Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart der Bayerischen Staatskanzlei übermittelten Schutzbereichseinzelforderung (SBEF) vom 21. März 2016  (s. Anlage) soll der  Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Lauda-Königshofen - Gesamt - aufgehoben und der Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Lauda-Königshofen - Teilanlage B - neu angeordnet werden. Aus organisatorischen Gründen soll der bisherige Schutzbereich für die Verteidigungsanlage in seiner Gesamtheit aufgehoben und durch drei neue, in der Summe deckungsgleiche Schutzbereiche ersetzt werden.

 

Die Stadt Stadtprozelten ist als Interessengebiet (5.000 m - 50.000 m) betroffen.

D.h. bei künftigen Bauleitplanungen ist die Bundeswehr zu hören.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin:

 

Vom Schutzbereich (0 – 500 m und 0 – 5.000 m) für die Verteidigungsanlage Lauda-Königshofen Teilanlage B (Radaranlage) mit den jeweils erforderlichen Beschränkungen ist in Bayern ausschließlich die Gemeinde Bütthard im Landkreis Würzburg betroffen und gemäß § 1 Abs. 3 SchBerG anzuhören. Vor ihrer Äußerung gibt die höhere Landesplanungsbehörde der unmittelbar betroffenen Gemeinde Bütthard Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

An den Schutzbereich (0 – 5.000 m) schließt sich ein Interessengebiet (5 .000 m - 50.000 m) an (s. Übersichtskarte). Gemäß Punkt C der Schutzbereichseinzelforderung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen von der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr (BAIUDBw Infra I 3 TÖB) immer eine Stellungnahme mit Bewertung aus radartechnischer und operationeller Sicht durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr Referat 3 II e anzufordern, wenn sich durch die geplanten Maßnahmen das an den Schutzbereich anschließende Interessengebiet (5.000 m - 50.000 m) berührt wird.

 

Vor diesem Hintergrund informieren wir die vom Interessengebiet betroffenen Landkreise Würzburg, Kitzingen, Schweinfurt, Main-Spessart, Miltenberg, Aschaffenburg und die Stadt Würzburg und geben Gelegenheit zur Stellungnahme. Den Landkreisen und der Stadt Würzburg wird anheimgestellt, die vom Interessengebiet betroffen Kommunen vor Abgabe der Stellungnahme anzuhören. Die betroffenen Kommunen können Sie der Übersichtskarte sowie der Excel-Datei entnehmen.

 

Im Vorfeld wurden Fragen zu möglichen Auswirkungen für die Stadt gestellt, die aus den vorliegenden Unterlagen nicht zu ersehen sind.

Die Stadträte wollen im Vorfeld wissen, mit welchen möglichen Auswirkungen durch die Beteiligung der Bundeswehr im Bauleitplanungsverfahren zu rechnen ist.

 

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit der Regierung aufgenommen und wurde von dort aus an die Bundeswehr verwiesen. Leider liegt bis dato von der Bundeswehr keine Antwort vor.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Planung zur Ausweisung des Schutzbereichs für die Radaranlage der Bundeswehr in Lauda-Königshofen zur Kenntnis, stimmt der Ausweisung des Schutzbereiches aber nicht zu, da Informationen über mögliche Auswirkungen durch die Beteiligung der Bundeswehr im Bauleitplanungsverfahren bisher auch auf Nachfrage bei der Bundeswehr dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung nicht vorlagen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0