Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0

Die Gemeinde Altenbuch wird zur Anhörung der Ausweisung eines neuen Schutzbereiches für die Radaranlage in Lauda-Königshofen als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 / § 4 Abs. 2 BauGB gehört. Die Frist zur Stellungnahme (18.09.17) wurde entsprechend dem Sitzungstermin verlängert.

 

Im Rahmen der Anhörung nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 Schutzbereichsgesetzes (Sch-BerG) hat uns das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat um die Erstellung einer landesplanerischen Beurteilung zur (räumlich gleichbleiben-den) Neuanordnung des Schutzbereichs der Radaranlage Lauda-Königshofen (Teilanlage B) gebeten.

 

Gemäß der am 03. Juli 2017 vom Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart der Bayerischen Staatskanzlei übermittelten Schutzbereichseinzelforderung (SBEF) vom 21. März 2016  (s. Anlage) soll der  Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Lauda-Königshofen - Gesamt - aufgehoben und der Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Lauda-Königshofen - Teilanlage B - neu angeordnet werden. Aus organisatorischen Gründen soll der bisherige Schutzbereich für die Verteidigungsanlage in seiner Gesamtheit aufgehoben und durch drei neue, in der Summe deckungsgleiche Schutzbereiche ersetzt werden.

 

Die Gemeinde Altenbuch ist als Interessengebiet (5.000 m - 50.000 m) betroffen.

D.h. bei künftigen Bauleitplanungen ist die Bundeswehr zu hören.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin:

 

Vom Schutzbereich (0 – 500 m und 0 – 5.000 m) für die Verteidigungsanlage Lauda-Königshofen Teilanlage B (Radaranlage) mit den jeweils erforderlichen Beschränkungen ist in Bayern ausschließlich die Gemeinde Bütthard im Landkreis Würzburg betroffen und gemäß § 1 Abs. 3 SchBerG anzuhören. Vor ihrer Äußerung gibt die höhere Landesplanungsbehörde der unmittelbar betroffenen Gemeinde Bütthard Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

An den Schutzbereich (0 – 5.000 m) schließt sich ein Interessengebiet (5 .000 m - 50.000 m) an (s. Übersichtskarte). Gemäß Punkt C der Schutzbereichseinzelforderung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen von der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr (BAIUDBw Infra I 3 TÖB) immer eine Stellungnahme mit Bewertung aus radartechnischer und operationeller Sicht durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr Referat 3 II e anzufordern, wenn sich durch die geplanten Maßnahmen das an den Schutzbereich anschließende Interessengebiet (5.000 m - 50.000 m) berührt wird.

 

Vor diesem Hintergrund informieren wir die vom Interessengebiet betroffenen Landkreise Würzburg, Kitzingen, Schweinfurt, Main-Spessart, Miltenberg, Aschenburg und die Stadt Würzburg und geben Gelegenheit zur Stellungnahme. Den Landkreisen und der Stadt Würzburg wird anheimgestellt, die vom Interessengebiet betroffen Kommunen vor Abgabe der Stellungnahme anzuhören. Die betroffenen Kommunen können Sie der Übersichtskarte sowie der Excel-Datei entnehmen.

 

Rückfragen zu diesem Thema :

Uwe Golsch  - Dipl. Betriebswirt (FH) - Regierung von Unterfranken - Peterplatz 9 / 97070 Würzburg

Tel.: 0931 - 380 - 1387 /  Fax: 0931 - 380 - 2387

E-Mail: uwe.golsch@reg-ufr.bayern.de / Homepage: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de    

 

 

Es entwickelte sich eine intensive Diskussion über die Gründe und Folgen.


Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt die Planung zur Ausweisung des Schutzbereichs für die Radaranlage der Bundeswehr in Lauda-Königshofen zur Kenntnis.

 

Folgende Belange/Bedenken werden geäußert: Die Entstehung von Mehrkosten für die Gemeinde bei Bauleitplanungen wurde als bedenklich angesehen.

Im Übrigen schießt sich der Gemeinderat den Ausführungen der Nachbargemeinde Stadt Stadtprozelten an.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

7

7

0