Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2019, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bereits bis Mitte März 2019 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Die Vorberatungen des Haushalts durch den Finanzausschuss der Stadt Stadtprozelten fanden am 09.04.2019 und 08.05.2019 statt.

 

Es folgten die Stellungnahmen der Fraktionen:

 

Stadtrat Walter Adamek stellte fest, dass die Haushaltsansätze 2019 in Stadtprozelten noch nie so hoch waren. Dies hat allerdings den Grund, dass Maßnahmen wie der Neubau des Kindergartens und die Sanierung des Feuerwehrdaches berücksichtigt werden müssen.

 

Im Namen der CSU-Fraktion bedankte Walter Adamek sich bei der Verwaltung und empfahl die Zustimmung für den vorgelegten Haushalt.

 

Stadtrat Frank Schwind machte sich Sorgen um die Abhängigkeit der Stabilisierungshilfe. Er merkte an, dass der Haushalt aufgrund eines großen Investitionsstaus so hoch sei. Er bedankte sich bei der Kämmerin für die Ausarbeitung des Haushalts.

 

Stadträtin Manuela Tauchmann hatte die gleichen Ansichten wie Stadtrat Walter Adamek. Die Maßnahmen des Kindergartens und des Feuerwehrhauses sind ein Muss und daher nicht aufschiebbar.

 

Sie richtete ihren ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten und empfahl ebenfalls die Zustimmung für den Haushalt 2019.

 

Im Anschluss verlas Kämmerin Birgit Tschöp die Beschlussvorlage mit der Haushaltssatzung.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2019

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.288.600 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.311.200 € ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 800.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag  für Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 220.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           390 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 540.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0