Sitzung: 16.05.2019 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2019, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bereits bis Mitte März 2019 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.
Die Vorberatungen des Haushalts durch den Finanzausschuss der Stadt Stadtprozelten fanden am 09.04.2019 und 08.05.2019 statt.
Es folgten die Stellungnahmen der Fraktionen:
Stadtrat Walter Adamek stellte fest, dass die Haushaltsansätze 2019 in Stadtprozelten noch nie so hoch waren. Dies hat allerdings den Grund, dass Maßnahmen wie der Neubau des Kindergartens und die Sanierung des Feuerwehrdaches berücksichtigt werden müssen.
Im Namen der CSU-Fraktion bedankte Walter Adamek sich bei der Verwaltung und empfahl die Zustimmung für den vorgelegten Haushalt.
Stadtrat Frank Schwind machte sich Sorgen um die Abhängigkeit der Stabilisierungshilfe. Er merkte an, dass der Haushalt aufgrund eines großen Investitionsstaus so hoch sei. Er bedankte sich bei der Kämmerin für die Ausarbeitung des Haushalts.
Stadträtin Manuela Tauchmann hatte die gleichen Ansichten wie Stadtrat Walter Adamek. Die Maßnahmen des Kindergartens und des Feuerwehrhauses sind ein Muss und daher nicht aufschiebbar.
Sie richtete ihren ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten und empfahl ebenfalls die Zustimmung für den Haushalt 2019.
Im Anschluss verlas Kämmerin Birgit Tschöp die Beschlussvorlage mit der Haushaltssatzung.
Haushaltssatzung
der
Stadt Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 3.288.600 € und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 2.311.200 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 800.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 220.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b)
Für
die Grundstücke (B) 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 540.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |