Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Durch die kommenden Veränderungen für den Kindergarten wurde auch die aktuelle Satzung überprüft.

 

Hierbei wurde festgestellt, dass die Kinderkrippe nicht vollständig in der aktuellen Satzung ausgearbeitet ist. Ebenfalls sind die Kindergartensatzung (Stammsatzung) und die Gebührensatzung noch gemeinsam.

 

Es wurden daher neue Satzungen entworfen. Diese wurden getrennt und in eine Kindertageseinrichtungssatzung, sowie eine eigenständigen Gebührensatzung gefasst.

 

In diesem Zuge wurden auch die Gebühren angepasst. Die letzten Gebührenanpassungen erfolgten in den Jahren 2001 und 2006.

 

Im Mai wurde durch die Bayerische Staatsregierung ein Elternbeitragszuschuss für Kindergartengebühren auf dem Weg gebracht werden.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern deren Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben, einen Zuschuss von 100,00 € erhalten. Dieser Zuschuss geht direkt an den Träger und wird von den Gebühren abgezogen.

 

Ebenfalls ist geplant für Kinder in einer Krippeneinrichtung einen monatlichen Zuschuss von 100,00 € ab 01.01.2020 zu zahlen.

 

Das Jugendamt hatte in der Vergangenheit bereits Kindergarten- und Kinderkrippengebühren vollständig übernommen bis zu einer Buchungszeit von 5-6 Stunden, wenn Eltern nicht Leistungsfähig sind.

 

Es wird daher empfohlen, die Satzungen zu trennen und eine Gebührenerhöhung vorzunehmen. Ebenfalls wurde der Geschwisterbonus in der aktuellen Satzung herausgenommen.

 

Beispielberechnungen sowie der Satzungstext gingen dem Gremium bereits mit der Ladung zu.

 

Stadtrat Johne und Stadtrat Schork merkten zu den Vorlagen folgende redaktionelle Änderungen an:

 

a) Stammsatzung:

 

  • § 2 Abs. 1: Hier ist das Wort „Regelung“ noch einzufügen.
  • § 6 a Abs. 3: Hier wäre nochmals abzuklären ob der Verweis von a-c belassen werden oder auf a-d geändert werden sollte
  • § 6 b Abs. 3: Hier fehlt das Wort „werden“ nach zugelassen
  • § 7a u. b.: Hier sollten die Mindestbuchungszeiten in den Abs. 2 mit den Gebühren korrespondieren.

 

Bgmin. Kappes merkte hierzu an, dass es sich um Hol-/Bringzeiten sowie Öffnungszeiten handelt, die unabhängig von den Buchungszeiten sind.

 

  • § 9 Abs. 1: diese Regelung wurde begrüßt
  • § 11 a u. b  Abs. 1 etc.: Hier soll die Nummerierung einheitlich erfolgen.
  • § 12 Abs. 2 a-g: auch hier wäre die Nummerierung anzupassen und bei f) am Ende ein „oder“ einzufügen.
  • § 17 Abs. 2: Hier ist das Wort „sind“ zu streichen
  • § 18 Abs. 2: Hier sollte eine neue Formulieren gewählt werden“ Die Löschung der Daten erfolgt grundsätzlich sobald der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist.“

 

 

b) Gebührensatzung:

 

  • § 5: Hier ist das Wort “richtet“ zu streichen
  • § 6 b Abs. 1: Hier ist das Wort „Kindergarten“ durch „Kindekrippe“ zu ersetzen.

 

Stadtrat Johne merkte an, dass die Anpassung notwendig war und durch die Einbringung des staatlichen Zuschusses die Zustimmung leichter falle.

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob der Zuschuss von 100,00 €/Kind an die Eltern oder den Träger gezahlt werden?

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass die Auszahlung an den Träger erfolgt.

Sie erklärte weiterhin, dass bereits seit 2010 die Gebührenerhöhung durch den Rechnungsprüfungsausschuss Thema waren.  Der Kindergarten hatte in den letzten 5 Jahren ein Defizit von Ø 190.000 €. Sicherlich wäre ohne den staatlichen Zuschuss eine moderatere Anpassung der Gebühren erfolgt.

 

Stadtrat Johne monierte, dass im Internet die alte Satzung nicht mehr auffindbar war um die Gebühren zu vergleichen.

 

Stadtrat Piplat legte dar, dass man zurückgerechnet auf 2010 die Kosten jährlich um 2,54% angepasst hätte um das jetzige Niveau zu erreichen bzw. die Eltern hiermit auch gespart hätten. Er bat darum, die Kostensituation aktiv mit den Eltern zu kommunizieren.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, die vorgelegte Kindertageseinrichtungssatzung, sowie die Gebührensatzung sowie deren o.g. Änderungen zum 01.09.2019.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0