Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Lange Theile“  (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die EG-Fußbodenhöhe talseits darf höchstens 0,50 cm über der Höhe der Erschließungsstraße liegen; geplant sind im Mittel 0,75 cm aufgrund der Topografie des Grundstücks.

 

Hierfür wäre Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

 

Weiterhin wäre darauf zu achten, dass der Kanal auf dem Grundstück im südlichen Bereich frei von Bebauung zu halten ist. Auf das bestehende Kanalleitungsrecht wird verwiesen.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Herr Markert Michael, Waldstr. 17, 97909 Stadtprozelten zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1896/94, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der EG-Fußbodenhöhe über der Höhe der Erschließungsstraße talseits auf 0,75 cm im Mittel wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Theile“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB gewährt.

 

Weiterhin wäre darauf zu achten, dass der Kanal auf dem Grundstück im südlichen Bereich frei von Bebauung zu halten ist. Auf das bestehende Kanalleitungsrecht wird verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0