Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (Mdb-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung im Mai behandelt und war neu einzureichen aufgrund der Befreiungen

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Traufhöhe hangseits max. 3,50 m – geplant: 5,39 m

Traufhöhe hangseits max. 2,60 m – geplant: 3,09 m

Dachneigung  25-30 ° - geplant bei der Terrassenüberdachung 15,56°

Anzahl der Vollgeschosse 1 – geplant 2

Grenzgarage 3 m mittlere Wandhöhe auf 9 m – geplant Anpassung an die Nachbargarage

 

Im Mai behandelt:

Kniestockhöhe von 50 cm – geplant 1,3 m

Länge Garage auf der Grenze von 7,5 m – geplant 10,5 m

Traufhöhe und Baugrenzüberschreitung zur Anpassung der Garagengebäude (Überschreitung Traufhöhe um 80 cm, Baugrenze um 3 m.

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschrift ist nicht vorhanden.

 

(Nähe Bach, Kreisstraße).

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Herrn und Frau Markert Stefanie und Markus, Karthäuserstr. 1, 97901 Altenbuch zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 212, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ wird bezüglich  der Überschreitung der Traufhöhe Wohngebäude hangseits auf 5,39 m, hangseits Garage auf 3,09 m, Dachneigung  bei der Terrassenüberdachung auf 15,56°, der Anzahl der Vollgeschosse auf 2 und die geplante Anpassung an die Nachbargarage,  Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0