Sitzung: 27.06.2019 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (Mdb-Gebiet).
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung im Mai behandelt und war neu einzureichen aufgrund der Befreiungen
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
Traufhöhe hangseits max. 3,50 m – geplant: 5,39 m
Traufhöhe hangseits max. 2,60 m – geplant: 3,09 m
Dachneigung 25-30 ° - geplant bei der Terrassenüberdachung 15,56°
Anzahl der Vollgeschosse 1 – geplant 2
Grenzgarage 3 m mittlere Wandhöhe auf 9 m – geplant Anpassung an die Nachbargarage
Im Mai behandelt:
Kniestockhöhe von 50 cm – geplant 1,3 m
Länge Garage auf der Grenze von 7,5 m – geplant 10,5 m
Traufhöhe und Baugrenzüberschreitung zur Anpassung der Garagengebäude (Überschreitung Traufhöhe um 80 cm, Baugrenze um 3 m.
Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Die Nachbarunterschrift ist nicht vorhanden.
(Nähe Bach, Kreisstraße).
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Herrn und Frau Markert Stefanie und Markus, Karthäuserstr. 1, 97901 Altenbuch zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 212, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ wird bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe Wohngebäude hangseits auf 5,39 m, hangseits Garage auf 3,09 m, Dachneigung bei der Terrassenüberdachung auf 15,56°, der Anzahl der Vollgeschosse auf 2 und die geplante Anpassung an die Nachbargarage, Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |