Sitzung: 18.12.2019 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau – und Sandäcker II“ (MDb-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
Traufhöhe bergseits geplant 3,815 m (4,36 m) – Festsetzung: 3,50 m
Traufhöhe talseits geplant: 6,56 m – Festsetzung: 6,50 m
Kniestock geplant: 1,985 m – Festsetzung: 0,50 m
Länge Grenzgarage geplant: 8,01 m – Festsetzung: 7,50 m
Dachgeschoss ist Vollgeschoss.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 237/4 und 236, Gemarkung Unteraltenbuch (Birkenstr. 2) zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ wird bezüglich der Traufhöhe bergseits und talseits, des Kniestocks, der Länger der Grenzgarage sowie der Anzahl der Vollgeschosse Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |