Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau – und Sandäcker II“ (MDb-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Traufhöhe bergseits geplant 3,815 m (4,36 m) – Festsetzung: 3,50 m

Traufhöhe talseits geplant: 6,56 m – Festsetzung: 6,50 m

Kniestock geplant: 1,985 m – Festsetzung: 0,50 m

Länge Grenzgarage geplant: 8,01 m – Festsetzung: 7,50 m

Dachgeschoss ist Vollgeschoss.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 237/4 und 236, Gemarkung Unteraltenbuch (Birkenstr. 2) zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ wird bezüglich der Traufhöhe bergseits und talseits, des Kniestocks, der Länger der Grenzgarage sowie der Anzahl der Vollgeschosse Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0