Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Mit dem Treuhandvertrag hat sich die Katholische Kirchenstiftung zur Mitwirkung bei der Baugenehmigung verpflichtet. Trotzdem war eine Abstandsflächenübernahme auf eigener Fläche für das eigene Bauvorhaben KiGa nicht zu erwirken. Erst durch Bemühungen des 1. Bgm. Amend wurde diese unter Zusage einer „Kompensation“ ermöglicht.

 

Nachstehend die m2-Zahlen pro Grundstück die von den Abstandsübernahmen betroffen sind:

 

-       Fl.-Nr. 2659 (Kath. Kirchenstiftung):       30,65 qm

-       Fl.-Nr. 2662 (Kath. Kirchenstiftung):         4,01 qm

-       Fl.-Nr. 2650 (Gemeinde Altenbuch):       17,57 qm

 

Die Kompensation soll auf der Fl.Nr. 2704 (Hochbehälter), Gemarkung Unteraltenbuch per Dienstbarkeitseintragung erfolgen. Eine solche Kompensation sollte auch unter Berücksichtigung der gemeindlichen Abstandsflächen erfolgen und beträgt demnach 14.09 m².  (ohne Gemeinde 34,66 m²/35 m²)

 

Die Fläche von 14 m² sollte am nördlichen Grundstücksende vorgehalten werden um ggf. später diese leichter abtrennen und veräußern zu können.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, die Kompensation der Abstandsfläche für den Kindergarten soll zu Gunsten der Katholischen Kirchenstiftung „St. Wolfgang“ auf der Fl.Nr. 2704 (Hochbehälter), Gemarkung Unteraltenbuch per Dienstbarkeitseintragung erfolgen. Die Kompensationsfläche soll 14,09 m² bzw. 34,66 m² an der nördlichen Grundstücksgrenze betragen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0