Sitzung: 18.12.2019 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Mit
dem Treuhandvertrag hat sich die Katholische Kirchenstiftung zur Mitwirkung bei
der Baugenehmigung verpflichtet. Trotzdem war eine Abstandsflächenübernahme auf
eigener Fläche für das eigene Bauvorhaben KiGa nicht zu erwirken. Erst durch
Bemühungen des 1. Bgm. Amend wurde diese unter Zusage einer „Kompensation“
ermöglicht.
Nachstehend
die m2-Zahlen pro Grundstück die von den Abstandsübernahmen
betroffen sind:
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Fl.-Nr. 2659 (Kath. Kirchenstiftung): 30,65
qm
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Fl.-Nr. 2662 (Kath. Kirchenstiftung):
4,01 qm
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Fl.-Nr. 2650 (Gemeinde Altenbuch):
17,57 qm
Die Kompensation soll auf der Fl.Nr. 2704
(Hochbehälter), Gemarkung Unteraltenbuch per Dienstbarkeitseintragung erfolgen.
Eine solche Kompensation sollte auch unter Berücksichtigung der gemeindlichen
Abstandsflächen erfolgen und beträgt demnach 14.09 m². (ohne Gemeinde 34,66 m²/35 m²)
Die Fläche von 14 m² sollte am nördlichen
Grundstücksende vorgehalten werden um ggf. später diese leichter abtrennen und
veräußern zu können.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, die Kompensation der Abstandsfläche für den Kindergarten soll zu Gunsten der Katholischen Kirchenstiftung „St. Wolfgang“ auf der Fl.Nr. 2704 (Hochbehälter), Gemarkung Unteraltenbuch per Dienstbarkeitseintragung erfolgen. Die Kompensationsfläche soll 14,09 m² bzw. 34,66 m² an der nördlichen Grundstücksgrenze betragen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |