Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung auch eine Entlastung zu beschließen.

 

Hierzu erteilt der Vorsitzende Verbandsrat Herrn Guilleaume das Wort.

 

Nachdem der Verbandsvorsitzende beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich betroffen ist, ist dieser von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2018 ihre Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0