Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnungen 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 durch die Verbandsversammlung auch eine Entlastung zu beschließen.

 

Hierzu erteilt der Vorsitzende Bieber der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Bgmin. Steger das Wort. Er stellt fest, dass die Beschlüsse getrennt erfolgen müssen.

 

Nachdem der Verbandsvorsitzende erst seit 2014 beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich betroffen ist, ist er auch erst ab da von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnungen 2012, 2013 ihre Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

4

4

4

0

 

Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnungen 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 ihre Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

4

3

3

0

 

Vors. Bieber schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.

 

 

Verschiedenes:

 

Vors. Bieber gab bekannt, dass man sich in Kürze wieder treffen werde, da noch aktuelle Themen zu den Schwierigkeiten mit der Akustik sowie der Feuchtigkeit im Keller offen sind. Derzeit wird seitens dem Ing.-Büro Fuchs an Lösungsvorschlägen gearbeitet. Es ist vorgesehen evtl. Arbeiten noch in den Sommerferien zu generieren.

 

Zudem soll in der nächsten Sitzung auch der Antrag zur Übernahme einer FSJ-Stelle behandelt werden.