Beschluss: Kenntnis genommen

1. Vors. Birkholz gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Gemäß Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Dies entspricht auch § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung.

Der Verbandsvorsitzende soll der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde sein, die dem Zweckverband angehört. Diese Regelung ist nicht in der Verbandssatzung enthalten.

(Anmerkung: „Soll“ heißt in der Gesetzesauslegung nicht „muss“, d.h. jeder Verbandsrat ist wählbar).

 

Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 33 Abs. 3 KommZG).

 

Mit der Wahldurchführung wurde der bisherige Vorsitzende und die Schriftführerin beauftragt.

 

1. Vors. Birkholz bat um die Benennung von Wahlvorschlägen.

 

Bgm. Kroth schlug Verbandsrat Schork vor

 

Bgmin. Steger schlug Verbandsrat Zöller vor.

 

Verbandsrat Schork wurde auf entsprechende Anfrage die Möglichkeit eröffnet, sich dem Gremium kurz vorzustellen.

 

Nach der kurzen Vorstellung versprach Verbandsrat Schork, den Verband im bisherigen Sinne weiterzuführen und bat um Unterstützung im Gremium.

 

Verbandsrat Zöller sicherte seine Unterstützung, unabhängig vom Wahlausgang, ebenso zu.

 

Hiernach wurden die Stimmzettel verteilt.

 

Auf den Bewerber Verbandsrat Zöller entfielen                8 Stimmen.

Auf den Bewerber Verbandsrat Schork entfielen  5 Stimmen.

 

Verbandsrat Zöller nahm die Wahl an und übernahm die Sitzungsleitung.

 

Es wurde um die Benennung von Wahlvorschlägen für den stellvertretenden Vorsitzenden gebeten.

 

Vors. Zöller schlug Verbandsrat Bgm. Hörnig vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Hiernach wurden die Stimmzettel verteilt.

 

Auf den Bewerber Verbandsrat Bgm. Hörnig entfielen                12 Stimmen.

Auf  Verbandsrat Schork entfiel                                                       1 Stimme.

 

Verbandsrat Bgm. Hörnig nahm die Wahl zum 2. Vorsitzenden an.

 

2. Vors. Hörnig merkte an, dass ein Vertreter aus Faulbach für den 2. Vors. auch sinnig sei, da die Quellen und das Schutzgebiet in Faulbach sind und er als Ansprechpartner gut funktionieren kann.