Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Bieber gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Gem. Art. 35 KommZG wird der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte nach Art. 33 Abs. 3 KommZG gewählt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Die Wahl ist geheim.

 

Mit der Wahldurchführung wurde der Bürgermeister Kroth und die Schriftführerin beauftragt. 

 

Seitens Bgmin. Steger wurde Herr Bieber als Verbandsvorsitzender vorgeschlagen.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Die Stimmzettel wurden zur Wahl verteilt. Auf den Bewerber Bieber entfielen 4 Stimmen.

 

Herr Bieber nahm die Wahl zum 1.   Vorsitzenden an.

 

Zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden wurde von Verbandsrätin Markert Bgm. Kroth vorgeschlagen.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Die Stimmzettel wurden zur Wahl verteilt. Auf den Bewerber Bgm. Kroth entfielen 4 Stimmen.

 

Bgm. Kroth nahm die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden an.