Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnungen 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 durch die Verbandsversammlung auch eine Entlastung zu beschließen.

 

Hierzu erteilt der Vorsitzende dem Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Rainer Kroth das Wort. Er stellt fest, dass die Beschlüsse getrennt erfolgen müssen.

 

Nachdem der Verbandsvorsitzende erst seit 2014 beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich betroffen ist, ist er auch erst ab da von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnungen 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 ihre Entlastung.


Abstimmungsergebnis 2012:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0

 

Abstimmungsergebnis 2013:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0

 

Abstimmungsergebnis 2014:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

6

6

0

 

Abstimmungsergebnis 2015:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

6

6

0

 

Abstimmungsergebnis 2016:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

6

6

0

 

Abstimmungsergebnis 2017:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

6

6

0