Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Gremium nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich es rechtsgültigen Bebauungsplanes „Kleine Steig“ (WA-Gebiet).

 

Werbeanlagen sind ab 1 m²-Fläche baugenehmigungspflichtig (hier 1,5 m²).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Baugrenze wird überschritten (Das Sichtdreieck bleibt frei).

 

Hierzu wäre eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB notwendig.

 

Stadtrat Piplat erkundigte sich nach der Farbe des Plakates.

 

Frau Wolz erklärte, dass das Design dem Logo auf dem Werbebanner entspricht.

 

Stadtrat Weiskopf war der Ansicht, dass man Gewerbetreibende unterstützen müsse.

 

3. Bgm. Johne führte aus, dass es sich um eine geringfügige Befreiung oberhalb der Genehmigungsfreiheit handelt.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Grundstückseigentümers auf der Fl.Nr. 1823/43, Gemarkung Stadtprozelten zur Errichtung einer Werbeanlage zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB gewährt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0