Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen. Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Dieser Bauantrag resultiert aus der Feststellung von „Schwarzbauten“. Besagte Gebäude bestehen bereits und wurden bisher nicht genehmigt.

 

Die Planzeichnungen wurden aktualisiert und angepasst. Der Plan wurde neu eingereicht. Das Bauvorhaben wurde bereits im April und November 2019 behandelt und vom Stadtrat abgelehnt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Kleine Steig“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Grundflächenzahl von 0,4 überschritten. Erlaubt 270 m² - geplant: 340 m². Entspricht 0,503.

Der Sichtschutzzaun wird nicht mehr aufgeführt.

Die Dacheindeckung wird nicht eingehalten – es ist ein Trapezblech vorgesehen (Wellpappen)

 

Es wird beim Landratsamt eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt:

 

Fl.Nr. 1896/24 ist eine Gesamtlänge von 18,00 m überbaut

Fl.Nr. 1896/26 ist eine Gesamtlänge von 12.16 m überbaut

 

Gesetzlich:

 

Die Grundstücksgrenzen werden von 18 m an Fl.Nr. 1896/24 und 12,16 m an der Fl.Nr. 1896/25 angebaut (Verfahrensfrei sind 9 m pro Grundstücksgrenze und insgesamt nicht mehr als 16 m auf allen Grenzen). Zudem liegt keine Abstandsflächenberechnung bzw. Übernahme bei. Sicherlich muss es hier Nachforderungen seitens des LRA geben.

 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Der Bauherr begründet die Befreiungen mit: „Der Eigentümer ist Pflanzen- und Vogelliebhaber und benötigt zur Ausübung seines Hobbys diese Flächen.“

 

Der Lageplan ist aus 2017.

 

Der Stadtrat erteilte aus städtebaulichen Gründen keine Befreiung. Hinsichtlich der Dacheindeckung sind Wellplatten unzulässig. Eine Verdichtung der Bebauung für Nichtwohnflächen ist nicht erwünscht und entspricht auch nicht dem Charakter des Gebietes. 

 

Stadtrat Weiskopf erkundigte sich nach den vorgesehen Flächen für den Rückbau.

 

Bgm. Kroth gab die Zeichnung und Absichtserklärung des Herrn Schütt zur Kenntnis.

 

Lt. Ansicht von Stadtrat Weiskopf sei die Rückbaubereitschaft in Relation zu den Schwarzbauten eher gering. Seiner Ansicht nach, hätte man bereits früher eingreifen müssen.

 

3. Bgm. Johne merkte an, dass dies im Verhalten des Bauherrn zu sehen sei und der Fehler nicht im Gremium zu suchen sei. Die Bauaufsicht trage das Landratsamt. Zudem handele es sich um eine massive Überbauung.

Zudem suggeriere der Bauherr, dass die Nachbarn damit einverstanden wären, obwohl diese im Nachbarrecht noch nicht beteiligt waren und sicher nicht wissen, was eine Abstandsflächenübernahme für sie selbst bedeuten würde.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass man schon viele Jahre damit beschäftig sei und verwies auch noch einmal auf die Aktualisierung des Bebauungsplanes.

 

Stadtrat Piplat sprach sich für einen Kompromiss unter Bedingungen zum Rückbau aus. Sicherlich sprenge die vorhandene Bebauung massiv den Rahmen.

 

Stadtrat Zöller sah nur die Treppenüberdachung als mögliche Ausnahme an, ansonsten gehe der Bebauungsplan vor.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten verweist bezüglich der Beschlussfassung auf den Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2019 bzw. 25.04.2019.

Der Stadtrat von Stadtprozelten erteilt weiterhin keine Befreiung vom Bebauungsplan „Kleine Steig“.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0