Sitzung: 30.07.2020 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0
Die Planungshoheit ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde. Die Befugnis der Gemeinden (Kommunen), über die bauliche Gestaltung des Gemeindegebiets zu bestimmen, d. h., sie durch Flächennutzungspläne vorzubereiten und durch Bebauungspläne zu leiten. Diese Befugnis folgt aus den Rechten, die Art. 28 Abs. 2 GG den Gemeinden garantiert; sie wird durch § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unterstrichen.
Einzig vorhandene Mischgebietsfläche befindet sich im Anschluss an die Wildenseer Straße (FPlan anbei). Hieraus könnte mit einem Bebauungsplan ein entsprechendes Gebiet entwickelt werden.
Leider befinden sich sämtliche Flächen in Privatbesitz. Zudem ist eine Planung langwierig und teuer.
Grundsätzlich sei zu überlegen, mit einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes neue Flächen zu generieren, um einen Grundstock zu schaffen.
Gegebenenfalls können die Planungskosten auch auf Bauträger / Privatleute übertragen werden gem. städtebaulichem Vertrag. Allerdings sollte dann vorab klar sein, wie die gemeindliche Planung aussehen sollte.
Gemeinderat Geis sah keine Verpflichtung für die Gemeinde
Kosten zu übernehmen.
Bürgermeister Amend stimmte zu und verwies auf den städtebaulichen Vertrag.
Gemeinderat Geis stellte in Frage, ob ein solches Gebiet für die Gemeinde
rentabel sei und verwies auf Angebotskosten und Planungskosten für den
Flächennutzungsplan.
Gemeinderat Zwiesler war der Ansicht, ohne Kosten werde man keine Einnahmen
generieren.
Gemeinderat Nicolai Hirsch fragte nach, ob die Gewerbesteuereinnahmen wirklich
so hoch seien.
Bgm. Amend antwortete, dass eine der zwei anfragenden Unternehmer die zweithöchsten
Steuerabgabe zahle. Ein gewisses Risiko sei dabei. Aber durch entsprechende
Verträge sollen die Unternehmer auch die Kosten für das Gewerbegebiet tragen.
Gemeinderat Geis entgegnete, dass trotzdem entsprechende Kosten für die Planung
an der Gemeinde hängen bleiben.
Gemeinderätin Fuchs monierte den Standort. Ein Gewerbegebiet direkt an ein
Wohngebiet anzuschließen sei nicht attraktiv. Desweiteren würde man das
Ortsbild sowie die Naturflächen zerstören. Sie schlug vor, auch in Richtung
Tourismus nachzudenken.
Gemeinderätin Fuchs fragte nach, ob das alte Anwesen der Fa. Picard als
Möglichkeit für die Unternehmer in Betracht kämen bzw. für Gewerbe.
1. Bgm. Amend sah das aus finanzieller Sicht sowie der Hygienemaßnahmen und
Richtlinien des Immissionsschutzes wenig erfolgsversprechend.
Gemeinderat Zwiesler war der Meinung, man solle für die
Zukunft investieren. Ein Gewerbegebiet würde einige Vorteile bringen.
Gemeinderat Geis mahnte zur Vorsicht, da die Gewerbetreibenden auch an Gesetze
gebunden sind und die Gemeinde auch bei Verstößen tätig werden müsse würde ein
Gewerbegebiet auch Arbeit und Streitpunkte bieten.
Gemeinderat Zwiesler sei der selben Meinung, die Gesetze und Richtlinien müssen
eingehalten werden.
Bürgermeister Amend informierte, dass die Gewerbesteuereinnahmen stark
rückgängig sind. Durch Corona werde das nicht besser. Desweiteren seien die
angedachten Flächen in Privatbesitz. Hier müssen die Unternehmer erst mit den
Eigentümern zwecks Verkauf sprechen.
Nach weiterer intensiven Diskussion war sich das Gremium einig zur weiteren
Entscheidungsfindung Informationen einzuholen, welche Kosten auf die Gemeinde
zukommen würden.
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Amend dementsprechend ein Angebot für
die Gemeindekosten einzuholen unter der Bedingung, dass diesbezüglich noch
keine Kosten entstehen dürfen.