Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0

Die Planungshoheit ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde. Die Befugnis der Gemeinden (Kommunen), über die bauliche Gestaltung des Gemeindegebiets zu bestimmen, d. h., sie durch Flächennutzungspläne vorzubereiten und durch Bebauungspläne zu leiten. Diese Befugnis folgt aus den Rechten, die Art. 28 Abs. 2 GG den Gemeinden garantiert; sie wird durch § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unterstrichen.

 

Einzig vorhandene Mischgebietsfläche befindet sich im Anschluss an die Wildenseer Straße (FPlan anbei).  Hieraus könnte mit einem Bebauungsplan ein entsprechendes Gebiet entwickelt werden.

 

Leider befinden sich sämtliche Flächen in Privatbesitz. Zudem ist eine Planung langwierig und teuer.

 

Grundsätzlich sei zu überlegen, mit einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes neue Flächen zu generieren, um einen Grundstock zu schaffen.

 

Gegebenenfalls können die Planungskosten auch auf Bauträger / Privatleute übertragen werden gem. städtebaulichem Vertrag. Allerdings sollte dann vorab klar sein, wie die gemeindliche Planung aussehen sollte.

 

Gemeinderat Geis sah keine Verpflichtung für die Gemeinde Kosten zu übernehmen.

Bürgermeister Amend stimmte zu und verwies auf den städtebaulichen Vertrag.

Gemeinderat Geis stellte in Frage, ob ein solches Gebiet für die Gemeinde rentabel sei und verwies auf Angebotskosten und Planungskosten für den Flächennutzungsplan.

Gemeinderat Zwiesler war der Ansicht, ohne Kosten werde man keine Einnahmen generieren.

Gemeinderat Nicolai Hirsch fragte nach, ob die Gewerbesteuereinnahmen wirklich so hoch seien.

Bgm. Amend antwortete, dass eine der zwei anfragenden Unternehmer die zweithöchsten Steuerabgabe zahle. Ein gewisses Risiko sei dabei. Aber durch entsprechende Verträge sollen die Unternehmer auch die Kosten für das Gewerbegebiet tragen.

Gemeinderat Geis entgegnete, dass trotzdem entsprechende Kosten für die Planung an der Gemeinde hängen bleiben.

Gemeinderätin Fuchs monierte den Standort. Ein Gewerbegebiet direkt an ein Wohngebiet anzuschließen sei nicht attraktiv. Desweiteren würde man das Ortsbild sowie die Naturflächen zerstören. Sie schlug vor, auch in Richtung Tourismus nachzudenken.

Gemeinderätin Fuchs fragte nach, ob das alte Anwesen der Fa. Picard als Möglichkeit für die Unternehmer in Betracht kämen bzw. für Gewerbe.

1. Bgm. Amend sah das aus finanzieller Sicht sowie der Hygienemaßnahmen und Richtlinien des Immissionsschutzes wenig erfolgsversprechend.

 

Gemeinderat Zwiesler war der Meinung, man solle für die Zukunft investieren. Ein Gewerbegebiet würde einige Vorteile bringen.

Gemeinderat Geis mahnte zur Vorsicht, da die Gewerbetreibenden auch an Gesetze gebunden sind und die Gemeinde auch bei Verstößen tätig werden müsse würde ein Gewerbegebiet auch Arbeit und Streitpunkte bieten.

Gemeinderat Zwiesler sei der selben Meinung, die Gesetze und Richtlinien müssen eingehalten werden.

Bürgermeister Amend informierte, dass die Gewerbesteuereinnahmen stark rückgängig sind. Durch Corona werde das nicht besser. Desweiteren seien die angedachten Flächen in Privatbesitz. Hier müssen die Unternehmer erst mit den Eigentümern zwecks Verkauf sprechen.

Nach weiterer intensiven Diskussion war sich das Gremium einig zur weiteren Entscheidungsfindung Informationen einzuholen, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen würden.

Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Amend dementsprechend ein Angebot für die Gemeindekosten einzuholen unter der Bedingung, dass diesbezüglich noch keine Kosten entstehen dürfen.