Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

 

Der Außenbereich ist generell von Bebauung freizuhalten.

 

Eine Bebauung ist möglich, sofern eine Privilegierung vorliegt; ob eine solche besteht, kann den Antragsunterlagen nicht entnommen werden (Prüfung durch das LRA).

 

Bei besagtem Pferdeunterstand handelt es sich um einen Schwarzbau.

Für die obere Halle konnte auch keine Baugenehmigung festgestellt werden.

 

Die tatsächliche Bebauung auf dem Luftbild wirkt massiver als auf dem amtlichen Lageplan.

 

Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche Wiese / Landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben der Eigentümer der Fl.Nr. 378/1,Gemarkung Unteraltenbuch zur Errichtung eines Pferdeunterstandes mit Heulager zu, sofern eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.

 

Die vorhandene Bebauung ist nach ihrer Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt  zu überprüfen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0