Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Die Stadt Stadtprozelten wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes (SO) „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ (Sporkertwiesen) in Wertheim-Bestenheid beteiligt.

 

Es ist vorgesehen den Hagebaumarkt am Standort Wertheim-Bestenheid als Standort langfristig zu sichern. Deshalb soll hierfür im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen eine Verkaufsflächenerweiterung auf max. 7.000 m² geplant werden. Innenstadtrelevante Sortimente gemäß Sortimentsliste der Stadt Wertheim sind in einem Umfang von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche bzw. 700 m² geplant.  

 

Frist zur Stellungnahme 09.10.2020.

 

Ausführliche Unterlagen können unter:

 

https://www.wertheim.de/startseite/buergerservice/auslegungen.html

 

abgerufen werden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Planung zum Sondergebiet „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ in Wertheim-Bestenheid (Sporkertwiesen) zur Kenntnis.

 

Es werden keine Einwände/Stellungnahmen erhoben.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0