Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahem der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Für den Haushalt 2020 waren zur Sicherung am Steinbruch 10.000 € eingestellt worden. Dieser Ansatz beruhte auf einer reinen Schätzung der Verwaltung ohne technischen Support. Bei der Räumung der Fangnetze wurde im Gegenzug zum Angebot vom 31.03.2020 über brutto 9.7623,76 € lose Felskanten und weiteres Geröll festgestellt, das zur Sicherheit auch beräumt werden musste. Ansonsten hätte der Steinbruch aus Sicherheitsgründen weiterhin gesperrt bleiben müssen. Man verständigte sich deshalb vor Ort auf eine Minimalberäumung. Daher kam es zu einer Kostenmehrung auf insgesamt 13.909,83 €.

 

Somit handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe.

 

Diese sind nach Art. 66 der Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 10 Abs. 2 2c) der Geschäftsordnung der Stadt Stadtprozelten vom 15.05.2020 gehören zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.500 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass jährlich hierfür Geld eingeplant war und noch aus 2019 übrig war. Im 2-Jahres-Zeitraum betrachtet seien die Kosten im Rahmen.

 

Stadtrat Weiskopf fragte nach wie das Klettern ausgelastet sei. Diesbezüglich sollte man sich Gedanken mit der Ausnutzung machen.

 

Bgm. Kroth führte aus, dass derzeit die Nutzung gering sei. Es bestehe aber eine Zweckbindung der Fördermittel über 12 Jahre. Er habe sich bereits Gedanken gemacht, Kletterhallen, Vereine etc. konkret anzusprechen um die Auslastung zu verbessern. Weiterhin sei auch ein Kletterfest geplant gewesen, dass leider Coronabedingt ausgefallen ist.

 

Stadtrat Zöller erkundigte sich über die Ausschilderung.

 

Bgm. Kroth gab bekannt, dass die Bereiche ausgeschildert seien und zudem Klettern auf eigene Gefahr ausgewiesen ist.

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob nicht der Alpenverein beräumen könnte.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass dieser kleine Beräumungen und Grünschnitte mache aber eine große Beräumung bzw. Fangnetzentleerung von einer Fachfirma beräumt werden müsse. Er verwies auch auf die Beteiligung beim Sandsteinerlebnisweg, der mit dem Steinbruch wirbt und es auch eine gewisse Vorhaltungspflicht gebe.


Der Stadtrat von Stadtprozelten genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die Beräumung des Steinbruchs Stadtprozelten.