Bei der zuletzt im Jahre 2007 durchgeführten Änderung des Schulsprengels wurde festgestellt, dass der Verband nunmehr seit Jahren über keine Verbandssatzung verfügt.
Lt. Vorsitzendem Veh wurde nunmehr seitens des Landratsamtes der Erlass einer solchen Satzung gefordert.
Die Verbandsversammlung erlässt folgende Verbandssatzung:
S a t z u n g
des Schulverbandes Dorf-/ Stadtprozelten für die
Grund- und Teilhauptschule
Die Regierung von Unterfranken hat durch Rechtsverordnung vom 25.07.1969 (Amtsblatt) für das Gebiet der Gemeinden Dorfprozelten und Stadtprozelten die Volksschule (Grund- und Teilhauptschule I) Dorfprozelten - Stadtprozelten errichtet.
V e r b a n d s s a t z u n g
§ 1 Bestand des Schulverbandes
(1)
Der Schulverband
besteht aufgrund der Errichtung der Volksschule Dorfprozelten/
Stadtprozelten
als Verbandsschule.
Bis zum
Schuljahr 2007/08 war es eine Grund- und Teilhauptschule I.
Durch
die Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken vom 26.06.2007
wurde
die Teilhauptschule I nach Faulbach ausgegliedert. Die Volksschule
Dorfprozelten/Stadtprozelten
ist ab dem Schuljahr 2007/08 eine Grundschule.
(2)
Mitglieder des
Schulverbandes sind die Gemeinden Dorfprozelten und Stadt-
prozelten.
(3)
Sein räumlicher
Wirkungsbereich umfasst den zuletzt mit Rechtsverordnung der
Regierung
von Unterfranken vom 26.06.2007 festgelegten Schulsprengel der
Verbandsschule
Dorf-/Stadtprozelten.
(4)
Er führt den
Namen „Schulverband für die Volksschule (Grundschule) Dorfprozelten/
Stadtprozelten“
und hat seinen Sitz in Dorfprozelten.
§ 2 Organe des Schulverbandes
(1)
Organe des
Schulverbandes sind die Schulverbandsversammlung und die Person,
die den
Vorsitz des Schulverbandes führt (Verbandsvorsitzende/r).
(2)
Für den
Schulverband wird zusätzlich ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus den ersten Bürgermeistern der am
Schulverband
beteiligten Gemeinden.
§ 3 Zuständigkeit der Schulverbandsversammlung
Die
Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr gemäß Art. 34 Abs. 2 KommZG
vorbehaltenen Angelegenheiten.
§ 4 Zuständigkeit des Schulverbandsausschusses
Zuständigkeit der Ausschüsse
(1)
Der
Schulverbandsausschuss ist für alle Angelegenheiten des Schulverbandes
zuständig,
die nicht der Schulverbandsversammlung oder dem/der
Schulverbandsvorsitzenden
zur Entscheidung vorbehalten sind.
(2)
(Zuständigkeit
der Ausschüsse e n t f ä l l t)
§ 5 Zuständigkeit des/der Schulverbandsvorsitzenden
Der/Die
Schulverbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung sowie
der beschließenden Ausschüsse und erledigt in eigener Zuständigkeit alle
Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung dem Ersten Bürgermeister
zukommen.
§ 6 Geschäftsgang des Schulverbandes
Die
Schulverbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Im Übrigen gelten für
den Geschäftsgang die Bestimmungen der Gemeindeordnung.
§ 7 Geschäftsführung des Schulverbandes
Als
Geschäftsstelle des Schulverbandes wird die Verwaltungsgemeinschaft
Stadtprozelten bestimmt. Für die Aufwendungen zur Führung der Geschäftsstelle
erhält die VGem. Stadtprozelten eine Entschädigung nach gesonderter
Vereinbarung.
§ 8 Kassengeschäfte des Schulverbandes
Die
Kassengeschäfte des Schulverbandes werden durch die Verwaltungsgemeinschaft
Stadtprozelten geführt.
§ 9 Rechnungsprüfung
Die
Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.
§ 10 Finanzierung des Schulverbandes
(1)
Die Bemessung des
Schulverbandes richtet sich nach Art. 9 Abs. 7 Satz 2 BaySchFG.
(2)
Die
Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in vierteljährlichen Teilbeträgen
mit Fälligkeit jeweils zum ersten Werktag eines jeden
Vierteljahres zu entrichten.
Soweit der Umlagebetrag noch nicht festgelegt ist,
wird eine Vorauszahlung in der
Höhe des im Vorjahr festgesetzten Betrages fällig. Bei
verspäteter Zahlung ist die
Umlageschuld mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
§ 11 Auseinandersetzung
Im
Falle der Auflösung des Schulverbandes findet eine Auseinandersetzung statt.
§ 12 Inkrafttreten
Diese
Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
4 |
4 |
4 |
0 |