Mit Schreiben vom
Die Installation soll auf einem Scheunengebäude erfolgen.
Die Flügelspannweite betragen 5,20 m. Ein Blendeffekt sei durch die Beschichtung der Windräder nicht gegeben. Außerdem merkt sie an, dass die Geräuschimmissionen von der Windkraftanlage sehr gering sind.
Die Verwaltung merkt hierzu an, dass das Bauvorhaben sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB befindet.
Dazu die Beschlussvorlage der Verwaltung:
Innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist. 2Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden. „
Dient
eine private Windenergieanlage dem Eigenbedarf eines Einfamilienhauses, kann
sie als untergeordnete Nebenanlage (gem. § 14 BauNVO) zulässig sein (Urteil aus
dem Kommentar zur Baunutzungsverordnung).
Nachbarn wurden bisher nicht beteiligt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt (
Eine Ablehnung könnte nur mit dem Ortsbild begründet werden, wobei auch ein schützenswertes Ortsbild gegeben sein muss. (Schwammiges Gebiet).
In der sich anschließenden Diskussion wurde von der Mehrheit der Stadträte unterstrichen, dass sie der Erschließung neuer Energiequellen positiv gegenüberstehen, dass sich das Bauvorhaben jedoch in die Eigenart der näheren Umgebung und das Gesamtortsbild von Neuenbuch nicht einfüge.
Verwiesen wurde von Stadtrat Piplat und Stadtrat Adamek auch auf das öffentliche Interesse, die Interessen der Einwohner und die gestalterischen Aufgaben des Stadtrates.
Frau König wurde nochmals Gelegenheit gegeben ihren Antrag persönlich vorzubringen.
Nach eingehender Diskussion und Abwägung aller Kriterien fasst der Stadtrat folgenden Beschluss.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Bauvoranfrage von Frau König Gabriele, Obere Dorfstr. 2, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zur Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Scheunengebäude auf der Fl.Nr. 60, Gemarkung Neuenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
2 |
11 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.