Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Bürgermeisterin Kappes zeigte nochmals den Werdegang dieses Bauvorhabens auf.

Im Jahre 2003 habe man sich mit den Anliegern getroffen und die Absicht dargelegt das Gebäude zu kaufen und der jetzt vorgesehen Nutzung zuzuführen.

Es war seinerzeit der Stadt sehr wichtig die gegebene Lage zu entschärfen. An der vorgesehen Bebauung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert, bis auf die Herausnahme  eines Schlauchturmes für die Freiwillige Feuerwehr.

 

Die Vorlage des Bauaktes habe sich verzögert nachdem die Entwicklung hinsichtlich der Förderprogramme sowohl bei der Feuerwehr, als auch gerade in Bezug auf den Stadtumbau West abgewartet wurden. Es stehe nunmehr fest, dass die heutige Bauantragsstellung förderunschädlich sei. Anzumerken ist, dass das geplante Feuerwehrgerätehaus als Neubau bezeichnet werden muss, nachdem es aus dem nichtgenehmigten Bestand des Gebäudes heraus entwickelt wird.

Die Anlieger wurden zuletzt am 14.06.2007 in einem gemeinsamen Gespräch beteiligt.

Bürgermeisterin Kappes verlas das Protokoll zu dieser Anliegererörterung vom 14.06.07 im Wortlaut.

 

Stadtrat Piplat trug als betroffener Anlieger vor, dass es allen Anliegern um die größtmögliche Sicherheit gehe. 54 % des jetzigen Baubestandes seinen ohne eine Baugenehmigung errichtet und würden nunmehr durch diesen vorgelegten Bauakt sanktioniert. Die Sorge der Anlieger sei die Frage was mit dem Gebäude passiere wenn  heute z.B. keine Feuerwehr mehr vorhanden sei. Es sei denkbar, dass dann die Kommune keine Nutzungsmöglichkeiten mehr hat und das Gebäude weiterveräußert.

 

Er habe keine Zweifel daran, dass der jetzige Stadtrat gewillt sei ordnungsgemäße Verhältnisse in diesem Bereicht zu haben. Er regte an, die verträgliche Nutzung für die Nachbarschaft z.B. mittels einer Grunddienstbarkeit festzuschreiben. 

Es geht darum, dass die Stadt für sich und ihre eventuellen Rechtsnachfolger des Gebäudes diese Nutzung für die Zukunft anerkennt.

 

Verwaltungsfachwirt Freund warf die Frage in den Raum wer wem gegenüber etwas erklären solle. Außerdem werde in dem Bauakt die künftige Nutzung genau vorgeschrieben und eingeengt.

 

Nach eingehender Beratung fasste der Stadtrat folgenden Beschluss.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses und der Umnutzung von Flächen für den Bauhof sowie der Festschreibung von vermietbaren Lager- und Büroflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0