Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben von Frau Jeßberger
Carmen, Siedlungsstr. 1a, 97901
Hinsichtlich der Überschreitung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der Dachneigung, Traufhöhe und der Kniestockhöhe wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |