Seitens des Verbandsgeschäftsführers wurden die Einzelmaßnahmen des Vermögenshaushaltes angesprochen.

In der hierzu geführten Diskussion wurde die Aufnahme weiterer Ansätze (Wasserleitung) und die Reduzierung vorgeschlagener Summen einvernehmlich abgestimmt.

 

Zum Abrechnungsmodus brachte Bürgermeister Riedel vor, dass in Zukunft auf jeden Fall die Befrachtungsmengen wieder in den Verteilerschlüssel einfließen sollten.

Ein Kompromiss könne er sich der Gestalt vorstellen, dass anstatt der hälftigen Aufteilung der Umlagen nach dem Abwassermaßstab, der jeweilige

Frischwassermaßstab der Mitgliedsgemeinden zu Grunde gelegt werden sollte.

 

Der Verbandsgeschäftsführer wird sich hierzu das entsprechende Zahlenmaterial der einzelnen Mitgliedsgemeinden besorgen und in der nächsten Verbandssitzung vorlegen.

 

 

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes Abwasserzweckverband Südspessart

(Landkreis Miltenberg)

 

für das Haushaltsjahr 2005

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit         852.600,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit         1.508.200,00 €

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                     1.007.000,00 €

 

§ 3

 

Verpflichtigungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  Betriebskostenumlage

 

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t (Umlagesoll) wird auf                                                                                                                 618.000,00 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

 

Umlegeschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

(2)  Investitionsumlage

 

Der durch Beträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im V e r m ö g e n s h a u s h a l t (Umlagesoll) wird auf

                                                                                                                  130.500,00 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

 

Umlegeschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                 100.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 


Dem Haushalt wurde in der besprochenen, geänderten Form zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

12

1

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

12

1