Bereits mit der Ladung wurde jedem Verbandsrat ein Entwurf einer Geschäftsordnung zugestellt. Dieser Entwurf orientiert sich an der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und der bisherigen Geschäftsordnung des Verbandes.
Gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung wird in § 5 die Entscheidungsbefugnis des
Verbandsvorsitzenden gestärkt. Dies ist wie bei den Mustergeschäftsordnungen der Städte und Gemeinden vom Gemeindetag so gewollt.
Anderweitige gravierende Änderungen sind nicht vorhanden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Geschäftsordnung in der vorgelegten Form zu beschließen.
Die Verbandsversammlung beschließt die Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2008 – 2014 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
14 |
14 |
14 |
0 |