Beschluss: zurückgestellt

Verbandsvorsitzender Glock trug zu diesem Tagesordnungspunkt folgendes vor:

 

Im Jahre 2007 fanden mehrere Gesprächstermine statt, an denen Herr Rixen vom WWA, Herr Bräutigam vom Landratsamt, Herr Breunig und Herr Hefner von BRS und die Verbandsführung teilnahmen.

Grundlage dieser Gespräche war, inwieweit die Kläranlage unseres Verbandes noch den gesetzlichen und technischen Anforderungen genügt oder Nachbesserungen, Neubaumaßnahmen oder Änderungen notwendig sind.

 

Als Resultat dieser Besprechungen wurde daraufhin in der Verbandsversammlung am 11.12.2007 eine Ingenieurvertrag von BRS für den „Umbau und die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage“ vorgelegt.

In der sich hierzu anschließenden Diskussion wurde der Verbandsversammlung nicht klar herübergebracht um was es eigentlich ging.

 

Die Verbandsanlagen sind älter als 25 Jahre. Es zeichnet sich ab, dass Teile der Anlage auf den neuesten technischen Stand zu bringen sind, bzw. es sind schon jetzt für Teile der Anlage keine Ersatzteile mehr zu bekommen.

Die Verbandsführung, aber auch der gesamte Verband steht in der Haftung, wenn die Anlage eines Tages mangels Ertüchtigung schlimmstenfalls und sei es auch nur für Tage ausfällt.

Es gilt daher die Schwachstellen der Anlage festzustellen und dem Gremium vorzulegen. In einem weiteren Schritt kann dann der zeitliche Ablauf für eine Erneuerung/Umrüstung in einer Prioritätenliste (wie wir sie jetzt für unsere RÜBs abgearbeitet haben) festgelegt werden.

Untersucht werden soll auch inwieweit Änderungen im Verfahrensablauf, der Klärschlammtrocknung und –verwertung, Kosteneinsparungen mit sich bringen können.

Zum Beispiel könnte die veraltete und dringend der Erneuerung bedürftige Steuerungstechnik mit einer Fernwirkeinrichtung in den RÜB versehen werden, was die tägliche Fahrt zu den einzelnen Pumpen überflüssig machen würde.

Die Untersuchung soll aber auch als Ergebnis haben, dass im Bedarfsfall bei einzelnen Anlagenteilen nicht altes mit neuem Alten  erneuert wird, sondern eine auf ein Gesamtkonzept abgestimmte Erneuerung einzelner Anlagenteile verwirklicht werden kann.

Die notwendigen Bausteine sollen ermittelt werden; der zeitliche Ablauf ist dann anhand der Notwendigkeit und Dringlichkeit gesondert festzulegen.

 

Seine Ausführungen wurden von Herrn Ingenieur Breunig mit einem ausführlichen Skript ergänzt, das jedem Verbandsrat ausgehändigt wurde.

Seine Ausführungen beinhalteten auch beispielhafte Honorarrechnungen für die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung.

 

Eindringlich wurde vom Verbandsvorsitzenden nochmals auf die von Herrn Rixen vom Wasserwirtschaftsamt angesprochene Haftung der Verbandsführung und der gesamten Verbandsversammlung bei eventuellen Störfällen hingewiesen.

 

Von Verbandsrat Mayer wurde darauf hingewiesen, dass für die Notwendigkeit der Vergabe der Planungsphase 1-4 nach HOAI für ihn zu wenig Fakten vorliegen, außerdem könnten die prozentualen Abstufungen und die Honorarzonenermittlung anders gestaltet werden.

 

Verbandsrat Haider regte an, auch bei einem anderen Ingenieurbüro bezüglich der Ausführung der Arbeiten anzufragen.

 

In der sich anschließenden Diskussion erklärte Herr Breunig, dass bezüglich der einzelnen Anlagenteile mehrere Varianten ausgearbeitet werden sollen.

Untersucht soll dabei werden die aus technisch-wirtschaftlicher Sicht  kostengünstigste Variante mit Kosten-Nutzungs-Rechnung.

Entsprechend einem Vorschlag von Verbandsrat Dietmar Wolz würde er sich auch mit einer Vergabe der Leistungsphasen 1-2 und einer Option für die Leistungsphasen 3 – 4 einverstanden erklären.

 

Auf Befragen erklärte der anwesende Klärwärter Dümig Herbert, dass die Kläranlage an ihrer Leistungsgrenze betrieben werde. Dringendst notwendig sei eine neue Steuerung, insbesondere auf den einzelnen Pumpstationen, da die Selben total veraltet sind.

 

Die weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde in die nichtöffentliche Sitzung zurückgestellt.