Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung auch eine Entlastung zu beschließen.

 

Hierzu erteilt der Vorsitzende Verbandsrat Herrn Guilleaume das Wort.

 

Herr Guilleaume berichtet, man habe die Haushaltsstellen stichprobenartig geprüft und es sei alles zur Zufriedenheit gewesen.

Wichtiges Thema bei der örtlichen Rechnungsprüfung seien jedoch die steigende Wasserabgabemenge und die Wasserverluste der Gemeinden gewesen. Dies habe man auch im Prüfbericht entsprechend vermerkt. Hauptwunsch sei, dass künftig Wasserverluste soweit als möglich vermieden bzw. die Probleme angegangen werden, damit der Wasserzweckverband mit der Wassermenge nicht in Bedrängnis gerate und in Zukunft größere Investitionen für neue Brunnen vermieden werden können.


Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnung 2019 ihre Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0