Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Innerhalb des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstr. II, Faulbach“ ist die Erweiterung eines Firmengebäudes geplant. Der Erweiterungsbau geht über eine vorhandene Verbandsleitung mit Steuerkabel des Wasserzweckverbandes. Für diese Leitung ist auf den Grundstücken keine Grunddienstbarkeit eingetragen.

 

Inzwischen wurden Suchschlitze gegraben, um die exakte Lage vor Ort zu bestimmen. Dabei wurde festgestellt, dass die Leitung anders verläuft als bislang auf den Plänen eingezeichnet bzw. vermutet. Somit muss die komplette Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum Einleitschacht neu verlegt werden. Die im Haushaltsplan 2020 eigestellten Kosten in Höhe von 20.000 € werden deshalb nicht ausreichen. Geschätzte Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich derzeit auf 45.000 €.

 

Somit handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe.

 

Diese ist nach Art. 66 der Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. Sind überplanmäßige Ausgaben erheblich, sind sie von der Verbandsversammlung zu beschließen. Nachdem sich die Maßnahme zur Sanierung des Hochbehälters Neuenbuch verzögert und für diese Maßnahme 40.000 € im Haushalt veranschlagt waren, ist die überplanmäßige Ausgabe für die Verlegung der Verbandsleitung gedeckt.

 

Die Vergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe genehmigt die überplanmäßige Ausgabe zur Verlegung der Verbandsleistung mit Steuerkabel im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstr. II,Faulbach“.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0