Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Für das Bürgerhaus wurden im Haushaltsplan 2020 ein Ansatz in Höhe von 50.000 € für Schlusszahlungen veranschlagt. Diese Mittel wurden auch bereits ausgegeben.

 

Aktuell liegen zwei weitere Schlussrechnungen über insgesamt 109.643,28 € für Heizung und Sanitär vor.

 

Nach Art. 66 der Gemeindeordnung sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 8 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Altenbuch vom 08.05.2020 gehören zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Die Deckung der Ausgabe ist gewährleistet über den Erhalt von Stabilisierungshilfe 2020.

 

Gemeinderat Nicolai Hirsch fragte nach, ob noch weitere Schlussrechnungen erwartet werden.

Bgm. Amend gab wieder, dass keine Schlussrechnungen mehr ausstehen.


Der Gemeinderat von Altenbuch genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Höhe von 109.643,28 €.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0