Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Für den Haushalt 2020 waren für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt des Ruheforstes 3.000 € eingestellt worden. Im Sommer 2020 wurden diese Mittel verwendet, um wegen der großen Nachfrage, die Erweiterungsfläche für den Verkauf vorzubereiten und vom Unterholz zu befreien.

 

Im Herbst 2020 konnte ein Unternehmen gefunden werden, das die dringend erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen im Ruheforst durchführte. Zuvor waren mehrere Unternehmen wegen Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen in Form von Totholzentfernung angefragt worden. Bis auf ein Unternehmen wurden diese Anfragen wegen Kapazitätsproblemen zur Durchführung 2020 abgelehnt. Bei der kurzfristigen Verkehrssicherungsmaßnahme wurde an 46 Bäumen Totholz entfernt. Weitere Maßnahmen sind im Frühjahr 2021 vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel werden eingeplant. Die kurzfristig durchgeführte Maßnahme belief sich auf 4.976,40 €.

 

Somit handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe.

 

Diese sind nach Art. 66 der Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 10 Abs. 2 2c) der Geschäftsordnung der Stadt Stadtprozelten vom 15.05.2020 gehören zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.500 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen in Form von Totholzentfernung im Ruheforst Südspessart Stadtprozelten in Höhe von 4.976,40 €.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0