Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Bereits seit 1994 liegt der Bauplatz Fl.Nr. 1896/82, Gemarkung Stadtprozelten ohne Nachfrage und Verkaufsaussicht da. Anlieger hätten im Anschluss Interesse zum Erwerb der Fläche als Grünfläche.

 

Lt. Ansicht des Bauzuschusses sei der Bauplatz aufgrund der steilen Hanglage faktisch nicht zu bebauen/vermitteln.

 

Hierzu müsste man den Bebauungsplan anpassen.

 

Ein erster Schritt hierzu wäre der Aufstellungs-/bzw. Änderungsbeschluss.

 

Die Änderung könnte im vereinfachten Verfahren stattfinden.

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Stadtprozelten, die Ziele und Zwecke der Planung erneut öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

Nach erstellen des Planentwurfes durch das Büro Johann & Eck aus Bürgstadt wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

 

Stadtrat Weiskopf fragte nach dem anschließenden städtischen Grundstück und dessen Erreichbarkeit.

 

2. Bgm. Adamek erläuterte, dass diese Fläche als ökologische Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan weiterhin bestehen bleibt und seitlich vom Waldweg aus erreicht werden kann.

 

Stadtrat Piplat fragte nach dem Verfahren- Nutzenwert.

 

Die Verwaltung erläuterte, da es sich um eine vereinfachte Änderung handelt, werden sich die Verfahrenskosten im kleinen Rahmen halten.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten  beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Lange Theile“ i.d.F.v. 23.09.1994 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB wie folgt zu ändern:

 

Aufgrund der Nichtbebaubarkeit der Fl.Nr. 1896/82, Gemarkung Stadtprozelten  (Fläche Nr. 29 im Bebauungsplan) soll das Baufenster entfallen. Stattdessen soll eine Grünfläche ausgewiesen werden.

 

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Der Planungsauftrag hierfür geht an das Ing.-Büro Johann & Eck, Erfstr. 31A, 63927 Bürgstadt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0