Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

2. Bgm. Adamek gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ (Wa-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

-       die westliche Baugrenze (waldseits) wird überschritten (rd. 1,5 m)

 

Hierfür ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. ieHieHiHHHhhier

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Stadtrat Weiskopf fragte nach, wie die Baugrenze bzw. der Abstand zum Wald zu Stande kam.

 

2. Bgm. Adamek erläuterte, dass es zur Bebauungsplanaufstellung zu Anhörung der Forstämter kommt und hier Gutachten erstellt werden. In der Regel liegt der Abstand rd. 25-30 m zum Wald.

 

Stadtrat Zöller fragte nach, was er tun könne, wenn Bäume zu nah sind.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass dies im Falle einer aktuellen Bestandssituation Privatrecht sei und man sich mit dem Nachbar in Verbindung setzen muss; im Sinne von Gefahren erkennen und beseitigen (Nachbarschaftsrecht).

 

Stadträtin Werthmann fragte nach, ob man selbst tätig werden kann oder die Stadt verständigen sollte.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass man im Falle städtischen Eigentums die Stadt benachrichtigen sollte. Die Stadt wird dann selbst tätig.

 

Stadtrat Zöller stellte fest, dass die Baugrenzen verschieden seien.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass diese durch Planänderung angepasst wurden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zum Anbau am Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1823/46, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0

 

Stadtrat Blum sowie Stadträtin Kirchner-Kraft schieden gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.