Sitzung: 17.12.2020 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
2. Bgm. Adamek gab
die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Im regelmäßigen
Turnus erfolgt eine Überprüfung der Satzungen. Hierbei wurde bei der
Hundesteuersatzung festgestellt, dass die Ursprungssatzung im Jahre 1980
erstellt wurde. Weitere Satzungsänderungen erfolgten 1988, 1994, 2000, 2001 und
2003.
Aufgrund dessen
wird vorgeschlagen, eine neue Stammsatzung zu erlassen.
In der
vorgeschlagenen Satzung sind neben den rechtlichen Änderungen, auch eine
Anpassung der Hundesteuer enthalten.
Im Stadtrat wurde
gewünscht, folgende Änderung in die Satzung einzufügen:
In § 6 soll unter
Abs. 1 Nr. 1 nach „Hunde,“ eingefügt werden, die keine Kampfhunde sind,.
2. Bgm. Adamek
führte aus, dass derzeit 104 Hunde angemeldet seien, davon ist ein Hund von der
Steuer befreit und 13 Hunde vergünstigt.
Stadtrat Weiskopf
erkundigte sich nach der früheren Regelung 15,00 € + für weitere Hunde.
Stadträtin
Werthmann erkundigte sich über dem 12-fachen Steuersatz bei Kampfhunden.
Stadträte Markert
und Schork erklärten, dass dieser so hoch sei, weil man generell keine
Kampfhunde im Gemeindegebiet haben möchte.
3. Bgm. Johne
merkte an, dass die Satzung dem Muster des Bayer. Gemeindetages folgt und der
12-fache Satz für Kampfhunde als Lenkungssteuer zu verstehen sei. Insgesamt sei die allgemeine Erhöhung der
Hundesteuer moderat.
Stadtrat Greulich
fragte nach der Kontrolle.
2. Bgm. Adamek
erklärte, dass eine konkrete Kontrolle nicht erfolge.
3. Bgm. Johne
merkte an, dass dafür die Hundesteuermarke gedacht sei.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, die vorgelegte Hundesteuersatzung (s. Anlage zum Beschlussvorschlag) mit den o.g. Änderungen. Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |