Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

2. Bgm. Adamek gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Im regelmäßigen Turnus erfolgt eine Überprüfung der Satzungen. Hierbei wurde bei der Hundesteuersatzung festgestellt, dass die Ursprungssatzung im Jahre 1980 erstellt wurde. Weitere Satzungsänderungen erfolgten 1988, 1994, 2000, 2001 und 2003.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, eine neue Stammsatzung zu erlassen.

 

In der vorgeschlagenen Satzung sind neben den rechtlichen Änderungen, auch eine Anpassung der Hundesteuer enthalten.

 

Im Stadtrat wurde gewünscht, folgende Änderung in die Satzung einzufügen:

 

In § 6 soll unter Abs. 1 Nr. 1 nach „Hunde,“ eingefügt werden, die keine Kampfhunde sind,.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass derzeit 104 Hunde angemeldet seien, davon ist ein Hund von der Steuer befreit und 13 Hunde vergünstigt.

 

Stadtrat Weiskopf erkundigte sich nach der früheren Regelung 15,00 € + für weitere Hunde.

 

Stadträtin Werthmann erkundigte sich über dem 12-fachen Steuersatz bei Kampfhunden.

 

Stadträte Markert und Schork erklärten, dass dieser so hoch sei, weil man generell keine Kampfhunde im Gemeindegebiet haben möchte.

 

3. Bgm. Johne merkte an, dass die Satzung dem Muster des Bayer. Gemeindetages folgt und der 12-fache Satz für Kampfhunde als Lenkungssteuer zu verstehen sei.  Insgesamt sei die allgemeine Erhöhung der Hundesteuer moderat.

 

Stadtrat Greulich fragte nach der Kontrolle.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass eine konkrete Kontrolle nicht erfolge.

 

3. Bgm. Johne merkte an, dass dafür die Hundesteuermarke gedacht sei.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, die vorgelegte Hundesteuersatzung (s. Anlage zum Beschlussvorschlag) mit den o.g. Änderungen. Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0