Sitzung: 17.12.2020 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 0
2. Bgm. Adamek gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Es liegen verschiedene Anfragen bezüglich der Anmietung der Stadthalle vor (Nutzung für Qigong, Reha und Yoga-Kurse).
Da die derzeit geltende Gebührenordnung keine Gebührenhöhe für die sportliche Nutzung enthält, wird eine Änderung der Gebührenordnung notwendig (Ziffer I der Gebührenordnung „sportliche Nutzung“).
Außerdem wird der Beschluss vom 28.04.2010, wonach den örtlichen Vereinen die Stadthalle für Vereinsveranstaltung ohne Miete (nur mit Nebenkosten) zur Verfügung gestellt wird, in die Gebührenordnung mit aufgenommen.
Auf entsprechende Anfrage erläuterte Stadträtin Werthmann, dass eine Unterrichtseinheit 90 Minuten dauert.
Stadtrat Zöller bat darum, Anreize für die Vereine zu schaffen. Außerdem dürften die Vereine mit der Nebenkostenabrechnung nicht schlechter gestellt werden als Sportgruppen mit Heizungspauschale. Er schlug vor, generell die Nebenkosten auf 5,00 € festzusetzen.
Stadtrat Piplat merkte an, dass man abwägen müsse zwischen Nutzung und Kosten.
Stadtrat Zöller schlug vor, die Satzung in der nächsten Sitzung zu beschließen und evtl. die Nebenkosten intern abzuklären.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende Neufassung der:
Gebührenordnung
für die Stadthalle Stadtprozelten
I.
Sportliche Nutzung:
Einheimische Vereine (nur Berechnung Nebenkosten)
Präventionskurse (z. B. Qigong, Yoga, Reha)
1. pro Anmietung ohne Heizungsbetrieb bis zu 2. Std. 7,50 €
2. pro Anmietung mit Heizungsbetrieb bis zu 2. Std. 12,50 €
II.
Kulturelle Veranstaltung ohne Tanz:
(Konzerte, Liederabende, Theateraufführungen)
1.
Einheimische Vereine (nur
Berechnung Nebenkosten)
2. Einheimische Gruppen und Privatpersonen pro Tag 100,00 €
3. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag 200,00 €
Auf Antrag können unter bestimmten Voraussetzungen für
gemeinnützige Veranstaltungen die Nutzungsgebühren teilweise
oder ganz erlassen werden.
III.
Gesellige oder private
Veranstaltungen:
(Tanzveranstaltungen, Gesellschaftsveranstaltungen, Vergnügungs-
veranstaltungen, Heimatabende, Bier/Weinabende)
1.
Einheimische Vereine (nur
Berechnung Nebenkosten)
2. Einheimische Gruppen und Privatpersonen pro Tag 150,00 €
3. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag 600,00 €
IV.
Sonstige Veranstaltungen:
(Jagdtrophäen-/Vogel- und Kaninchenzüchter-Schau, sonstige Schauen
ohne Gewinnabsicht)
erster Miettag (Grundgebühr) 100,00 €
je weiterer Tag gem. Nutzungsvertrag 50,00 €
Betriebs- oder Personalversammlungen 125,00 €
Schuljahresabschluss- und Tanzkursabschlussball 150,00 €
Versammlungen politischer Parteien 100,00 €
V.
Sonstige Benutzung (Gemeinschaftsraum
im Erdgeschoß:
1. Einheimische Vereine (nur Berechnung Nebenkosten)
2. Einheimische Gruppen und Privatpersonen pro Tag 50,00 €
3. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag 75,00 €
Die Stadt ist berechtigt, die Stellung einer Kaution zu verlangen.
VI.
Sonstige Gebührenfestsetzungen:
Anteil an der Rahmenversicherung für Haftpflichtschäden 15,00 €
Pauschale für die Tätigkeiten des Hausmeisters 50,00 €
VII.
Allgemeines:
Die
Nebenkosten werden pauschal auf 5,00 € festgesetzt.
In den
Gebühren sind nicht enthalten:
1. Kosten für Fernsprecher (Telefoneinheiten)
2. GEMA-Gebühren
3. Ersatzbeschaffung für Inventargegenstände
(Gläser, Geschirr, Garderobenmarken usw.)
Diese werden von der
Stadt gesondert in Rechnung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
11 |
1 |