Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 0

2. Bgm. Adamek gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Es liegen verschiedene Anfragen bezüglich der Anmietung der Stadthalle vor (Nutzung für Qigong, Reha und Yoga-Kurse).

 

Da die derzeit geltende Gebührenordnung keine Gebührenhöhe für die sportliche Nutzung enthält, wird eine Änderung der Gebührenordnung notwendig (Ziffer I der Gebührenordnung „sportliche Nutzung“).

 

Außerdem wird der Beschluss vom 28.04.2010, wonach den örtlichen Vereinen die Stadthalle für Vereinsveranstaltung ohne Miete (nur mit Nebenkosten) zur Verfügung gestellt wird, in die Gebührenordnung mit aufgenommen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte Stadträtin Werthmann, dass eine Unterrichtseinheit 90 Minuten dauert.

 

Stadtrat Zöller bat darum, Anreize für die Vereine zu schaffen. Außerdem dürften die Vereine mit der Nebenkostenabrechnung nicht schlechter gestellt werden als Sportgruppen mit Heizungspauschale. Er schlug vor, generell die Nebenkosten auf 5,00 € festzusetzen.

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass man abwägen müsse zwischen Nutzung und Kosten.

 

Stadtrat Zöller schlug vor, die Satzung in der nächsten Sitzung zu beschließen und evtl. die Nebenkosten intern abzuklären.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende Neufassung der:

 

 

Gebührenordnung für die Stadthalle Stadtprozelten

 

 

I.    Sportliche Nutzung:

Einheimische Vereine                                                         (nur Berechnung Nebenkosten)             

Präventionskurse (z. B. Qigong, Yoga, Reha)

1.    pro Anmietung ohne Heizungsbetrieb bis zu 2. Std.                          7,50 €

2.    pro Anmietung mit Heizungsbetrieb  bis zu 2. Std.              12,50 €

 

 

II.    Kulturelle Veranstaltung ohne Tanz:

(Konzerte, Liederabende, Theateraufführungen)

 

1. Einheimische Vereine                                                                       (nur Berechnung Nebenkosten)

2. Einheimische Gruppen und Privatpersonen pro Tag                               100,00 €

3. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag                  200,00 €

 

Auf Antrag können unter bestimmten Voraussetzungen für

gemeinnützige Veranstaltungen die Nutzungsgebühren teilweise

oder ganz erlassen werden.

 

 

III.    Gesellige oder private Veranstaltungen:

(Tanzveranstaltungen, Gesellschaftsveranstaltungen, Vergnügungs-

veranstaltungen, Heimatabende, Bier/Weinabende)

 

1. Einheimische Vereine                                                                       (nur Berechnung Nebenkosten)

2. Einheimische Gruppen und Privatpersonen pro Tag                               150,00 €

3. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag                  600,00 €

 

 

IV.    Sonstige Veranstaltungen:

(Jagdtrophäen-/Vogel- und Kaninchenzüchter-Schau, sonstige Schauen

ohne Gewinnabsicht)

 

erster Miettag (Grundgebühr)                                                                         100,00 €

je weiterer Tag gem. Nutzungsvertrag                                                             50,00 €

 

Betriebs- oder Personalversammlungen                                                      125,00 €

 

Schuljahresabschluss- und Tanzkursabschlussball                                     150,00 €

 

Versammlungen politischer Parteien                                                            100,00 €

V.    Sonstige Benutzung (Gemeinschaftsraum im Erdgeschoß:

1. Einheimische Vereine                                                                       (nur Berechnung Nebenkosten)

2. Einheimische Gruppen und Privatpersonen pro Tag                                50,00 €

3. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag                    75,00 €

 

Die Stadt ist berechtigt, die Stellung einer Kaution zu verlangen.

 

 

VI.    Sonstige Gebührenfestsetzungen:

Anteil an der Rahmenversicherung für Haftpflichtschäden                            15,00 €

 

Pauschale für die Tätigkeiten des Hausmeisters                                          50,00 €

 

 

VII.    Allgemeines:

 

Die Nebenkosten werden pauschal auf 5,00 € festgesetzt.

 

In den Gebühren sind nicht enthalten:

 

1.    Kosten für Fernsprecher (Telefoneinheiten)

2.    GEMA-Gebühren

3.    Ersatzbeschaffung für Inventargegenstände

(Gläser, Geschirr, Garderobenmarken usw.)

 

Diese werden von der Stadt gesondert in Rechnung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

11

1