Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 0

Im Nachgang führte 2. Bgm. Adamek aus, dass die Fa. Hauck-Reisen bei der Bündelausschreibung des Landkreises für den Öffentlichen Nahverkehr den Zuschlag erhalten hat. Hierzu war noch ein Antrag gem. § 14 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) zur Genehmigung der Linienführung zu stellen. In diesem Zuge wird die Stadt gehört (Eingang: 14.12. – Frist: 21.12.).

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass es nur marginale Änderungen zum bisherigen Fahrplan gebe sowie die Verwendung kleinerer Busse, dies aber vom Landkreis vorgegeben wurde. Eine Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt mache für ihn keinen Sinn. Vorschläge zum Fahrplan können davon unabhängig immer bei der zuständigen Stelle beim LRA geäußert werden. Er schlage deshalb vor, den Antrag ohne Einwände zur Kenntnis zu nehmen.

 

Stadtrat Greulich bat zukünftig allen Stadträten die der Verwaltung kurzfristig zugesandte Email zur Verfügung zu stellen.

 

2. Bgm. Adamek schlug vor, die Email im Stadtrat zu verschicken und die Möglichkeit zu Einwänden bis zum 21.12. bei der Verwaltung zu äußern.

Er bat den Informationsfluss zu entschuldigen, bat aber auch die Kürze der Zeit zur Stellungnahme zu beachten.

 

Stadträtin Götz merkte an, dass sie nicht zustimmen könne, wenn sie keine Kenntnis habe.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, den Antrag gem. § 14 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) zur Genehmigung der Linienführungen 81 ff ohne Einwände zur Kenntnis zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

9

3