Sitzung: 25.02.2021 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Den Gemeinderatsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2021, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.
Die Vorlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes muss bis Ende März 2021 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.
Gemeinderätin Follner lobte, dass ihre Fragen bereits
im Vorfeld von der Verwaltung beantwortet werden konnte.
Gemeinderätin Fuchs informierte aufgrund des Glasfaserausbaus, dass Sie sich in
der Gemeinde Sailauf erkundigt habe und negative Erfahrungen mit der Firma
gemacht wurde.
Bürgermeister Amend betonte, dass er in der Sache druckvoll dahinter stehe und
alles daran setze, einen möglichst reibungslosten Ablauf zu gewährleisten.
Zum Haushaltsplan nachfolgend die:
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Altenbuch
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2021
Auf
Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.418.000 € und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.033.700 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 390
v.H.
b)
Für
die Grundstücke 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 400.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.
Der Gemeinderat verpflichtet sich im Jahr 2021 dazu, die dass das Verhältnis von Kreditneuaufnahme zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushalts zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Bestätigung außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung bei maximal 100 % liegt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |