Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gemeinderatsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2021, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.

 

Die Vorlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes muss bis Ende März 2021 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Gemeinderätin Follner lobte, dass ihre Fragen bereits im Vorfeld von der Verwaltung beantwortet werden konnte.

Gemeinderätin Fuchs informierte aufgrund des Glasfaserausbaus, dass Sie sich in der Gemeinde Sailauf erkundigt habe und negative Erfahrungen mit der Firma gemacht wurde.

Bürgermeister Amend betonte, dass er in der Sache druckvoll dahinter stehe und alles daran setze, einen möglichst reibungslosten Ablauf zu gewährleisten.

 

Zum Haushaltsplan nachfolgend die:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2021

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit    2.418.000 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      1.033.700 € ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         390 v.H.

b)    Für die Grundstücke                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                 360 v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  400.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft

 

 

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 

Der Gemeinderat verpflichtet sich im Jahr 2021 dazu, die dass das Verhältnis von Kreditneuaufnahme zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushalts zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Bestätigung außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung bei maximal 100 % liegt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0