Sitzung: 25.02.2021 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Verordnungen zu deren Erlaß die Gemeinden ermächtigt sind, werden nach Art. 42 Abs. 1 Satz 1 LStVG vom Gemeinderat erlassen.
Gemeinderätin Fuchs monierte, dass kleine Hunde oftmals
giftiger sind und nicht in der Satzung berücksichtigt sind.
Gemeinderat Nitschke fand, dass eine Maulkorbpflicht für Kampfhunde fehle.
Verwaltungsangestellter Herr Jaromin informierte, dass kleine Hunde hierdurch
keinen Freibrief haben und sich ebenfalls an die normalen Regeln halten müssen.
Diese Verordnung konkretisiert aufgrund der gegebenen Rechtsgrundlage nochmals
das Verhalten mit großen Hunden und Kampfhunden. Sollten Vorfälle auftreten,
müssen diese auch der Gemeinde gemeldet werden, damit das Ordnungsamt aktiv werden
könne.
Eine Maulkorbpflicht könne durch Einzelfallanordnungen aufgrund dieser
Verordnung weiter angeordnet werden.
Gemeinderätin Fuchs sah es nötig, auch eine Leinenpflicht im Außenbereich
verpflichtend einzuführen.
Herr Jaromin betonte, dass in der Verordnung eine sofortige Leinenpflicht bei
Kontakt mit Personen und Tieren vorgeschrieben ist. Hiermit kann auch dem
vorgeschriebenen Freilauf für die Tiere Rechnung getragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |