Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 0

Bgm. Kroth führte aus, dass nach der gestrigen erneuten Vorstellung mit dem Gemeinderat Dorfprozelten die Gemeinde Dorfprozelten ihre vorbehaltlose Zustimmung in Aussicht gestellt hat.

 

Vorab wäre aber ein Beschluss der Stadt zur Kostenfreihaltung hilfreich.

Vorrangig geht es um den späteren Zubringer Ortsteingang West, der auf Dorfprozeltener Gemarkung zum Liegen kommt.

 

Es ist vorgesehen nach Abschluss der Baumaßnahme die betreffenden Flächen sowie den Drei-Kreuz-Weg in die Gemarkung Stadtprozelten überzuführen und eine entsprechende Fläche im Anschluss zu verschieben / tauschen.

 

Lt. Vorprüfung durch die Regierung von Ufr. benötigt die Stadt vor Einleitung des Planfeststellungsverfahren zur Vorlage bei der Regierung von Unterfranken ein

eindeutiges Einvernehmen der Gemeinde Dorfprozelten mit der

Planung, z.B. durch Vorlage eines entsprechenden

Gemeinderatsbeschlusses sowie eine Aussage zur optionalen Abfahrt in das Industriegebiet Dorfprozelten. Es muss eindeutig geklärt werden, ob diese gewünscht ist oder nicht.


Die Stadt Stadtprozelten verpflichtet sich sämtliche Planungs- und Kostenleistungen die vor, während und nach der Baumaßnahme, die auf der Gemarkung Dorfprozelten zur Ortsumfahrung Stadtprozelten St 2315 mit Hochwasserschutz anfallen, zu übernehmen bzw. die Gemeinde Dorfprozelten kostenfrei zu halten. Dies gilt auch für später evtl. anfallende projektbezogenen  Mehrkosten.

 

Insbesondere ist die Stadt Stadtprozelten bereit, die Zufahrt nach Stadtprozelten ab dem Kreisel West auf Dorfprozeltener Gemarkung (im Lageplan anbei rot markiert) in ihre Straßenbaulast  sowie Gemarkungsfläche zu übernehmen. Nach dem Bau der Ortsumfahrung soll eine entsprechende Gemarkungsgrenzenverschiebung erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

9

4