Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Anwesend: 0

Mit Schreiben vom 25.01.2021 ging erneut ein Antrag auf Änderung der aktuellen Verkehrssituation auf der Gemeindestraße Bangertsweg ein.

 

Aufgrund der engen Fahrbahn wurde seitens der Antragssteller vorgeschlagen, die Straße talwärts der Kreuzung Steinbrunnstraße für den KFZ-Verkehr zu sperren.

Der Antrag wird damit begründet, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich Steinbrunnstraße / Bangertsweg aufgrund des Umzuges der Arztpraxis entsprechend angestiegen sei und die Fahrbahn nicht breit genug sei um Gegenverkehr zuzulassen.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2018 wurde hierrüber bereits beraten.

Seitens der Polizei wurde 2018 (nach Vor-Ort-Termin) kein Bedarf dahingehend angesehen, den Bangertsweg als Einbahnstraße auszuweisen, da es sich augenscheinlich um eine (immer noch) gering frequentierte Nebenstraße im Gemeindegebiet handelt. Die Straße befindet sich in einer ausgeschilderten „Zone 30“ und wird insbesondere von Anwohnern bzw. Patienten der nahegelegenen Arztpraxis befahren.  Auch gerade aufgrund der geringen Straßenbreite von teilweise weniger als 4 m ist der Begegnungsverkehr nicht an jeder Stelle möglich und schon deshalb ist auch eine langsame und rücksichtsvolle Fahrweise notwendig. Laut §2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

 

Bei der Prüfung zum Einrichten z.B. einer Einbahnstraße sind grundsätzlich die allgemeinen Anordnungsvoraussetzungen der Beschilderung im Straßenraum zu beachten. Somit sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten, wonach Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Ein zwingender Grund – wie z.B. eine erhöhte Unfallrate – liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Außerdem liegen nach derzeitigem Sachstand keine besonderen örtlichen Verhältnisse vor, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs erheblich übersteigt.

 

Als Maßnahme wäre zu überlegen mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung eine Verkehrszählung an der Straße durchzuführen um belegbare Zahlen in den Sachverhalt zu bringen.
Bei der Einrichtung und Beschilderung einer Einbahnstraße wären die entsprechenden Verkehrszeichen anzuschaffen.

 

Letztendlich ist es am Gemeinderat zu entscheiden wie weiter verfahren werden soll.

 

Da es vor der Gemeinderatssitzung Anmerkungen zwecks Art. 49 GO, Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung (aufgrund Gemeinderat Geis und 2. Bgm. Ulrich als direkter Anwohner bzw. Verwandtschaft von Hauseigentümern) gab, wurde vorsorglich nach Art. 49 Abs. 3 GO abgestimmt.

Der Gemeinderat von Altenbuch beschloss einstimmig ohne die Beteiligten, dass Gemeinderat Geis, sowie 2.Bgm Ulrich nicht persönlich beteiligt sind. Abstimmungsergebnis: 8:0.

 

2. Bgm. Ulrich gab dem Gemeinderat einen kurzen Bericht über die Beratungen im Gemeinderat 2018 wieder.

Der Gemeinderat diskutierte intensiv über mögliche Lösungen des Problems. Die bemängelte Straßenbreite sei zwar nachvollziehbar aber nicht der Grund der Problematik. Die Straße werde von meist Einheimischen benutzt, welche die Straße schon von Anfang an so kennen.

 

Gemeinderätin Fuchs informierte, dass bei LKW Verkehr im gesamten Neubaugebiet jede Straße und Verkehrsraum gebraucht werde und mit einer Einschränkung würde man für Anlieferungen z.B. für Neubauten Schwierigkeiten darstellen.

Das Gremium sprach sich dafür aus, die Kommunale Verkehrsüberwachung die Strecke kontrollieren zu lassen, wenn die Probezeit beginne.

Gemeinderat Nitschke schlug vor, über eine Beschilderung mit den Zeichen 308 der StVO nachzudenken.

2.Bgm. Ulrich und Gemeinderätin Heß mahnten jedoch, dass die Gemeinde viele solcher schmalen Straßen habe und die Gemeinde sich hierdurch wieder mit Nachahmungen befassen müsse.

Gemeinderätin Follner sah die Gemeinde in der Pflicht, den Bürgern entgegenzukommen, auch wenn eine Einbahnstraße nicht die richtige Lösung sei.



Der Gemeinderat von Altenbuch ordnet auf Grundlage der StVO die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Gemeindestraße „Bangertsweg“ Richtung Steinbrunnstraße an. Die entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 220-10 und Zeichen 267) sind aufzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

0

10

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.