Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2021, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bereits bis Ende März 2021 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Die Vorberatungen des Haushalts durch den Finanzausschuss der Stadt Stadtprozelten fanden am 24.02.2021 statt.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit    3.595.800 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      2.111.500 € ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           390 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 590.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 

Der Stadtrat verpflichtet sich im Jahr 2021 dazu, dass das Verhältnis von Kreditneuaufnahme zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushalts zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Bestätigung außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung bei maximal 100 % liegt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

8

4

 

 

Stadtrat Weiskopf monierte, dass man zum Haushalt keine Stellungnahme abgeben konnte.

 

Im Anschluss wurden allen Fraktionsführern Stadträte Weiskopf, Piplat und 2. Bgm. Adamek, die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Haushalt 2021 gegeben. Die Statements sind der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

Stadträtin Markert verlies von 22.00 – 22.03 Uhr den Sitzungssaal.

 

Stadtrat Zöller betonte, er sei nicht gegen neue Projekte; ihm fehle der erkennbare Wille zum Sparen. Zudem war er der Ansicht, dass man mit 50.000,00 € für die Straßen in Neuenbuch nicht weit käme.

 

Stadtrat Piplat betonte, dass man immer noch der Abwärtsspirale entgegenwirken müsse. Er gibt Stadtrat Zöller Recht, dass zu wenig für die Straßen in Neuenbuch eingestellt wurde, hierbei müsse man zukünftig vorankommen.

 

2. Bgm. Adamek betonte, dass man bisher mit wenig Mitteln viel auf die Beine gestellt habe und schließlich habe man mit den Projekten auch Werte geschaffen.

 

Stadtrat Zöller verwies hierbei auf den Ersatz des 30 Jahre alten FFW-Autos mit Fördermittel für Neuenbuch. Für ihn habe der Kindergarten 1. Priorität, er stelle nur die Art und Weise in Frage.

 

Stadtrat Piplat führte aus, dass man auf Förderprogramme und Wettbewerbe angewiesen sei und zeitlich begrenzt und flexibel agieren müsse.