Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 0

Aufgrund der Kämmererlosen Zeit wurde den Verbandsräten vorab die Haushaltsunterlagen per Email zugestellt und die Möglichkeit zur Fragestellung und Beantwortung der Fragen dann in der Haushaltsberatung gegeben.

 

Seitens Bgm. Amend wurden folgende Anfragen gestellt:

 

Fragen zum Haushalt 2021 von H. Bürgermeister Andreas Amend.

Eingereicht per E-Mail am 10.03.2021.

 

 

 

Zur Sitzung Abwasserverband 24.3.2021 bitte folgende Fragen beantworten soweit möglich,

 

 

Bitte um detaillierte Aussagen Zahlen – Daten – Fakten

 

 

 

3. Gruppierungsübersicht  Ausgaben  //  Seite 28

 

 

Frage:

 

Nr. 51  Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens    

Ansatz 2020  15.000.-€  Ergebnis  2019  10.984.-€   Ansatz 2021 15.000.-€  für was???

 

Antwort:

 

2020 Ersatz defekte Tauchpumpen.

2019 Umbau Dosierstation mit Dosierpumpe, Mehraufwand ABW Überwachung 

         Sandfangräumer.

2021 Ersatzbeschaffung von Pumpen

 

 

 

Frage:

 

Nr.65 Geschäftsausgaben 

Ergebnis 2019  1025.-€      Ansatz 2020  3300.€      Ansatz 2021  7300.-€  für was ???

 

Antwort:

 

Es handelt sich um eine Gruppierungsübersicht – hier sind u.a. diverse Positionen zusammengefasst

Unter 6500 – 6599 werden alle Geschäftsausgaben verbucht. Gebucht wurden hier z.B. auch Kontoführungsgebühren und Sachverständigenkosten.

Der größte Anteil befindet sich jedoch in 6550 mit den Sachverständigenkosten.

 

2019 waren es in erster Linie die Vermögensbuchhaltung Schulte Röder.

2020 Vermögensbuchführung und Gerichtskosten.

2021 höherer Ansatz, weil voraussichtlich überörtliche Rechnungsprüfung erfolgt sowie 

         weitere Gerichtskosten anfallen werden.

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Einzelplan 7

Unterabschnitt 7000  //  Seite 49

 

 

Frage:

 

Gr. 6550 Sachverständigen Kosten Gerichtskosten

Ergebnis 2019  862.-€         Ansatz 2020  3000.-€     Ansatz 2021  7000.-€

Hierzu möchte ich bitte die Positionen die mit einem Weiterverrechnungsvermerk versehen sind in Kopie, sowie die geplanten Positionen für die 7000.-€  in 2021 eingestellt sind in Kopie.

 

Antwort:

 

Hierbei handelt es sich um eine Untergruppe von 65, die bereits in der vorherigen Antwort erläutert wurde.

Die weiteren in der Frage formulierten Forderungen, sind Aufgabe einer Rechnungsprüfung und haben somit auch nichts mit dem aktuell zu beschließendem Haushalt zu tun.

 

 

 

Frage:

 

Gr.6730  Betriebskosten ABW    

2019   681.551.-€     2020   706.300.-€     2021   710.200.-€     2024   753.700.-€

Hierzu möchte ich bitte den neusten Vertrag mit ABW in Kopie Leistungsumfang und die einzelnen Leistungsbeschreibungen bitte mit dazu.

 

Antwort:

 

Der Betriebsführungsvertrag mit ABW wurde am 30.04.2014 abgeschlossen und ist jederzeit innerhalb der Verwaltung einsehbar.

Der Vertrag trat am 01.07.2014 in Kraft und läuft unbefristet. Ferner hat jeder Vertragspartner die Möglichkeit den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zu kündigen.

Die vereinbarte Pauschalvergütung des Vertrages erhöht oder vermindert sich ab dem 01.01.2015 im gleichen Verhältnis wie die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Verbraucherpreisindex für Deutschland sich verändert.

Aus diesem Grund ist aktuell für uns auch nur der Ansatz für das Jahr 2021 wichtig und aussagekräftig. Der Betrag im Jahr 2024 ist lediglich mit einer pauschalen Preissteigerung hochgerechnet und somit aktuell wenig aussagekräftig.

 

 

Vermögenshaushalt

Einzelplan 7

Unterabschnitt 7000  Seite 62

 

 

Frage:

 

Gr.9500  Rechenanlage, 2021  -  35000.-€,  bitte hierzu die 3 Angebote in Kopie

 

Gr.9501  Nachklärbeckenrinne, 2021  -  15.000.-€,  bitte hierzu die 3 Angebote

 

Gr.9502  Schlammteich, 2021  -  200.000.-€,  bitte hierzu die 3 Angebote in Kopie

 

Antwort:

 

Es handelt sich bei den angesprochenen Maßnahmen lediglich um Projekte die in 2021 geplant und wenn möglich verwirklicht werden sollen.

Angebote sind daher, auch erst im Nachgang der heutigen Sitzung einzuholen. Eine Vorstellung der Angebote wird, wie üblich, auch erst innerhalb der Verbandssitzung präsentiert bei denen dann auch die offizielle Vergabe stattfinden wird.

 

 

Frage:

 

Gr.9590 Baunebenkosten Tiefbau  

2021  -  12.000.-€,   angeblich für Nachklärbeckenrinne,

bitte um entsprechende Prüfung vom LV ob dies nicht laut LV  in der Baumaßnahme auszuführen gewesen wäre? Ansonsten entsprechendes LV senden

 

Antwort:

 

Die Maßnahme sowie die damit verbundenen Probleme „Nachklärbeckenrinne“ sind einem Teil der heute hier anwesenden Verbandsräte sicher bekannt. Auch wurde dieses Problem bei der Besichtigung der Anlage am 15.09.2020 den anwesenden Verbandsräten näher erläutert.

Nachdem das Projekt „Nachklärbeckenrinne“ nun schon zum zweiten Male ausgeschrieben werden muss, sind auch hier diese Baunebenkosten neu anzusetzen. Inwieweit diese auch Kostenmäßig als Ganzes und in dieser angesetzten  Höhe zu Tragen kommen werden, ist allerdings aktuell noch offen.

 

 

 

Unterabschnitt 7001  //  Seite 63

Frage:

 

Gr.9500  Tiefbaumaßnahme Pumpwerk Faulbach Sämann     2021   85.000.-€  bitte hierzu die 3 Angebote in Kopie

Dorfprozelten Regenüberlaufbecken

 

Sollten für einzelne oder alle obigen Positionen keine Angebote vorliegen bitte mitteilen wer hat auf welcher Grundlage die Kostenschätzung gemacht ?

Hier muss ja dann eine schriftliche Kostenschätzung vorliegen – bitte diese senden -

Antwort:

 

Bei dem oben genannten Kostenansatz  von 85.000,-€ handelt es sich, wie im Haushalt erwähnt, um folgende Gewerke.

Pumpwerk Saemann, Pumpwerk Schleuse, Regenüberlaufbecken Neuenbuch und Rechengebäude Dorfprozelten.

Wie bereits bei einer vorherigen Frage erläutert, handelt es sich bei den angesprochenen Maßnahmen lediglich um Projekte die in 2021 geplant und wenn möglich verwirklicht werden sollen. Aufgrund dessen liegen, wie bereits erwähnt, auch bei diesen Maßnahmen noch keine Angebote vor.

 

Die Kostenschätzungen die uns hier von ABW genannt werden, basieren auf Vergleichswerte früherer Jahre incl. der Einrechnung möglicher Preissteigerungen.

 

Ein Teil dieser Kosten waren bereits im HH 2020 hierfür eingestellt, jedoch erst 2021 geliefert und abgerechnet.

 

 

 

Frage:

 

Zu den Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf – erstellt Frau Tschöp

zum Punkt Die Umlage verteilt sich auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden wie folgt,

 

hier kann letztlich für die einzelne Gemeinde nur die letztendliche Belastung pro m³ verkauftem Abwasser eine Beurteilung zulassen,

sieht man sich dies an kommt man pro m3  Abwasser zu Preisbelastungen von 3,50€/m3  bis 4,11€/m3 an die Mitgliedsgemeinden

 

Die einmal beschossene Vorgehensweise muss an dieser Stelle durch Beschluss geändert werden,

 

Unterschied unter den Gemeinden  hier 10.000.-€  – 50.000.-€  im Jahr was eigentlich zu zahlen wäre,

 

 

1.Antrag:

 

An die Verbandversammlung  zur Beratung und Veränderung auf einen einheitlichen Preis.

 

 

Antwort:

 

Die aktuelle Berechnung der Umlage war eine politisch gewollte Entscheidung die von den Verbandsräten der Mitgliedsgemeinden so bestimmt wurde. Diese Frage hat auch nichts mit dem Haushaltsplan 2021 zu tun und muss daher an dieser Stelle nicht geändert werden.

 

 

 

2.Antrag :

 

Besagte Wiese mit Abwasserschacht Richtung Breitenbrunn – Kanal - Baulich so verändern das keine Verstopfungen mehr auftreten.

Vor ABW  wurden Verstopfungen durch Gemeindearbeiter – Altenbuch manchmal wöchentlich beseitigt.

 

 

Antwort:

 

Antrag hat nichts mit dem Haushaltsplan 2021 zu tun.

 

 

 

Sonstige Beleganforderung

Einnahmen

 

 

Frage:

 

Gr.2060  Zinsen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen   413.-€  

                  Bitte Belege dazu in Kopie

 

Antwort:

 

Hierbei handelt es sich um die Guthabenzinsen für das Bauspardarlehen. Eine Prüfung der Belege ist Sache der Rechnungsprüfung und daher heute nicht relevant.

 

 

 

Berechnung freie Spitze  //  Seite 37

 

 

Frage:

 

Wenn die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer

von 156.000.-€  in 2021  auf 15.000.-€  in 2024 sinkt also 141.000.-€ weniger ist als heute suche ich die Maßnahmen um diese Mindereinnahme auszugleichen – bitte Maßnahmen mitteilen, zumal man ja noch zusätzlich eine Kreditaufnahme von 150.000.-€ einstellt.

 

 

Antwort:

 

Da in der Zeile „zweckgebundene Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer“ keine Werte eingetragen sind, ist davon auszugehen, dass sich die angegebenen Zahlen nicht auf diese, sondern auf die Zeile mit der Nr. 2 „Bereinigtes Ergebnis“ beziehen.

 

Die Kreditentwicklung – bzw. negative Entwicklung der freien Finanzspanne hängt mit der Zuteilung des Bauspardarlehens ab 11/2023 zusammen. Ab diesem Zeitpunkt steigen die Tilgungsraten, weil diese höher ausfallen, als die bisher geleistete Ansparsumme.

 

Bgm. Amend betonte nochmals, dass Altenbuch 160.000,00 € an den Verband bezahle und dies eine unfaire Beratungsweise sei. Zudem werde alles von ihm abgewimmelt. Die Fragen seien nicht zu seiner Zufriedenheit beantwortet worden.

 

Vors. Wolz empfahl, einen ordentlichen Antrag mit Begründung und Finanzierung zur  Tagesordnung zu stellen.

 

Es entspannte sich eine lebhafte Diskussion zwischen den beiden Parteien.

 

Verbandsrat Zöller stellte den Antrag, sich wieder auf die Tagesordnung zu konzentrieren.

 

Hiermit ging man wieder zur Tagesordnung und Haushaltssatzung über:

 

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Entwurf des Haushaltsplans, sowie die Vorbemerkungen hierzu übermittelt:

 

Haushaltssatzung

des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.445.700          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             900.100                     

ab.

 

§ 2

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

1.    Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.265.500,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

2.    Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 30.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 


Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

14

13

1