Sitzung: 24.03.2021 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 0
Aufgrund
der Kämmererlosen Zeit wurde den Verbandsräten vorab die Haushaltsunterlagen
per Email zugestellt und die Möglichkeit zur Fragestellung und Beantwortung der
Fragen dann in der Haushaltsberatung gegeben.
Seitens
Bgm. Amend wurden folgende Anfragen gestellt:
Fragen zum Haushalt 2021 von H. Bürgermeister
Andreas Amend.
Eingereicht per E-Mail am 10.03.2021.
Zur Sitzung Abwasserverband 24.3.2021 bitte
folgende Fragen beantworten soweit möglich,
Bitte um detaillierte Aussagen Zahlen – Daten
– Fakten
3. Gruppierungsübersicht Ausgaben //
Seite 28
Frage:
Nr. 51 Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens
Ansatz 2020
15.000.-€ Ergebnis
2019 10.984.-€ Ansatz 2021
15.000.-€ für was???
Antwort:
2020 Ersatz defekte Tauchpumpen.
2019 Umbau Dosierstation mit
Dosierpumpe, Mehraufwand ABW Überwachung
Sandfangräumer.
2021 Ersatzbeschaffung von
Pumpen
Frage:
Nr.65 Geschäftsausgaben
Ergebnis 2019
1025.-€ Ansatz 2020 3300.€
Ansatz 2021 7300.-€ für was ???
Antwort:
Es handelt sich um eine
Gruppierungsübersicht – hier sind u.a. diverse Positionen zusammengefasst
Unter 6500 – 6599 werden alle
Geschäftsausgaben verbucht. Gebucht wurden hier z.B. auch Kontoführungsgebühren
und Sachverständigenkosten.
Der größte Anteil befindet sich
jedoch in 6550 mit den Sachverständigenkosten.
2019 waren es in erster Linie
die Vermögensbuchhaltung Schulte Röder.
2020 Vermögensbuchführung und
Gerichtskosten.
2021 höherer Ansatz, weil
voraussichtlich überörtliche Rechnungsprüfung erfolgt sowie
weitere Gerichtskosten anfallen
werden.
Verwaltungshaushalt
Einzelplan 7
Unterabschnitt 7000 //
Seite 49
Frage:
Gr. 6550 Sachverständigen Kosten
Gerichtskosten
Ergebnis 2019
862.-€
Ansatz 2020 3000.-€ Ansatz 2021 7000.-€
Hierzu möchte ich bitte die Positionen die
mit einem Weiterverrechnungsvermerk versehen sind in Kopie, sowie die geplanten
Positionen für die 7000.-€ in 2021 eingestellt sind in Kopie.
Antwort:
Hierbei handelt es sich um eine
Untergruppe von 65, die bereits in der vorherigen Antwort erläutert wurde.
Die weiteren in der Frage
formulierten Forderungen, sind Aufgabe einer Rechnungsprüfung und haben somit
auch nichts mit dem aktuell zu beschließendem Haushalt zu tun.
Frage:
Gr.6730 Betriebskosten
ABW
2019
681.551.-€ 2020 706.300.-€ 2021
710.200.-€ 2024 753.700.-€
Hierzu möchte ich bitte den neusten Vertrag
mit ABW in Kopie Leistungsumfang und die einzelnen Leistungsbeschreibungen
bitte mit dazu.
Antwort:
Der Betriebsführungsvertrag mit
ABW wurde am 30.04.2014 abgeschlossen und ist jederzeit innerhalb der
Verwaltung einsehbar.
Der Vertrag trat am 01.07.2014
in Kraft und läuft unbefristet. Ferner hat jeder Vertragspartner die
Möglichkeit den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zu kündigen.
Die vereinbarte
Pauschalvergütung des Vertrages erhöht oder vermindert sich ab dem 01.01.2015
im gleichen Verhältnis wie die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes und der Verbraucherpreisindex für Deutschland sich
verändert.
Aus diesem Grund ist aktuell
für uns auch nur der Ansatz für das Jahr 2021 wichtig und aussagekräftig. Der
Betrag im Jahr 2024 ist lediglich mit einer pauschalen Preissteigerung
hochgerechnet und somit aktuell wenig aussagekräftig.
Vermögenshaushalt
Einzelplan 7
Unterabschnitt 7000 Seite 62
Frage:
Gr.9500
Rechenanlage, 2021 - 35000.-€,
bitte hierzu die 3 Angebote in Kopie
Gr.9501
Nachklärbeckenrinne, 2021 - 15.000.-€, bitte hierzu die 3 Angebote
Gr.9502
Schlammteich, 2021 - 200.000.-€,
bitte hierzu die 3 Angebote in Kopie
Antwort:
Es handelt sich bei den
angesprochenen Maßnahmen lediglich um Projekte die in 2021 geplant und wenn
möglich verwirklicht werden sollen.
Angebote sind daher, auch erst
im Nachgang der heutigen Sitzung einzuholen. Eine Vorstellung der Angebote
wird, wie üblich, auch erst innerhalb der Verbandssitzung präsentiert bei denen
dann auch die offizielle Vergabe stattfinden wird.
Frage:
Gr.9590 Baunebenkosten Tiefbau
2021
- 12.000.-€,
angeblich für Nachklärbeckenrinne,
bitte um entsprechende Prüfung vom LV ob dies
nicht laut LV in der Baumaßnahme auszuführen gewesen wäre? Ansonsten
entsprechendes LV senden
Antwort:
Die
Maßnahme sowie die damit verbundenen Probleme „Nachklärbeckenrinne“ sind einem
Teil der heute hier anwesenden Verbandsräte sicher bekannt. Auch wurde dieses
Problem bei der Besichtigung der Anlage am 15.09.2020 den anwesenden
Verbandsräten näher erläutert.
Nachdem
das Projekt „Nachklärbeckenrinne“ nun schon zum zweiten Male ausgeschrieben
werden muss, sind auch hier diese Baunebenkosten neu anzusetzen. Inwieweit
diese auch Kostenmäßig als Ganzes und in dieser angesetzten Höhe zu Tragen kommen werden, ist allerdings
aktuell noch offen.
Unterabschnitt 7001 //
Seite 63
Frage:
Gr.9500 Tiefbaumaßnahme Pumpwerk
Faulbach Sämann 2021 85.000.-€ bitte
hierzu die 3 Angebote in Kopie
Dorfprozelten Regenüberlaufbecken
Sollten für einzelne oder alle obigen
Positionen keine Angebote vorliegen bitte mitteilen wer hat auf welcher
Grundlage die Kostenschätzung gemacht ?
Hier muss ja dann eine schriftliche
Kostenschätzung vorliegen – bitte diese senden -
Antwort:
Bei dem oben genannten
Kostenansatz von 85.000,-€ handelt es
sich, wie im Haushalt erwähnt, um folgende Gewerke.
Pumpwerk Saemann, Pumpwerk
Schleuse, Regenüberlaufbecken Neuenbuch und Rechengebäude Dorfprozelten.
Wie bereits bei einer
vorherigen Frage erläutert, handelt es sich bei den angesprochenen Maßnahmen
lediglich um Projekte die in 2021 geplant und wenn möglich verwirklicht werden
sollen. Aufgrund dessen liegen, wie bereits erwähnt, auch bei diesen Maßnahmen
noch keine Angebote vor.
Die Kostenschätzungen die uns
hier von ABW genannt werden, basieren auf Vergleichswerte früherer Jahre incl.
der Einrechnung möglicher Preissteigerungen.
Ein Teil dieser Kosten waren
bereits im HH 2020 hierfür eingestellt, jedoch erst 2021 geliefert und
abgerechnet.
Frage:
Zu den Vorbemerkungen zum
Haushaltsplanentwurf – erstellt Frau Tschöp
zum Punkt Die
Umlage verteilt sich auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden wie folgt,
hier kann letztlich für die einzelne Gemeinde
nur die letztendliche Belastung pro m³ verkauftem Abwasser eine Beurteilung
zulassen,
sieht man sich dies an kommt man pro m3
Abwasser zu Preisbelastungen von 3,50€/m3 bis 4,11€/m3 an die
Mitgliedsgemeinden
Die einmal beschossene Vorgehensweise muss an
dieser Stelle durch Beschluss geändert werden,
Unterschied unter den Gemeinden hier
10.000.-€ – 50.000.-€ im Jahr was eigentlich zu zahlen wäre,
1.Antrag:
An die Verbandversammlung zur Beratung
und Veränderung auf einen einheitlichen Preis.
Antwort:
Die aktuelle Berechnung der
Umlage war eine politisch gewollte Entscheidung die von den Verbandsräten der
Mitgliedsgemeinden so bestimmt wurde. Diese Frage hat auch nichts mit dem
Haushaltsplan 2021 zu tun und muss daher an dieser Stelle nicht geändert
werden.
2.Antrag :
Besagte Wiese mit
Abwasserschacht Richtung Breitenbrunn – Kanal - Baulich so verändern das keine
Verstopfungen mehr auftreten.
Vor ABW
wurden Verstopfungen durch Gemeindearbeiter – Altenbuch manchmal wöchentlich
beseitigt.
Antwort:
Antrag hat nichts mit dem
Haushaltsplan 2021 zu tun.
Sonstige Beleganforderung
Einnahmen
Frage:
Gr.2060 Zinsen von sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen 413.-€
Bitte
Belege dazu in Kopie
Antwort:
Hierbei
handelt es sich um die Guthabenzinsen für das Bauspardarlehen. Eine Prüfung der
Belege ist Sache der Rechnungsprüfung und daher heute nicht relevant.
Berechnung freie Spitze //
Seite 37
Frage:
Wenn die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer
von 156.000.-€ in 2021 auf 15.000.-€ in 2024 sinkt also 141.000.-€ weniger ist als
heute suche ich die Maßnahmen um diese Mindereinnahme auszugleichen – bitte
Maßnahmen mitteilen, zumal man ja noch zusätzlich eine Kreditaufnahme von
150.000.-€ einstellt.
Antwort:
Da in der Zeile „zweckgebundene
Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer“ keine Werte eingetragen sind, ist davon
auszugehen, dass sich die angegebenen Zahlen nicht auf diese, sondern auf die
Zeile mit der Nr. 2 „Bereinigtes Ergebnis“ beziehen.
Die Kreditentwicklung – bzw.
negative Entwicklung der freien Finanzspanne hängt mit der Zuteilung des
Bauspardarlehens ab 11/2023 zusammen. Ab diesem Zeitpunkt steigen die
Tilgungsraten, weil diese höher ausfallen, als die bisher geleistete
Ansparsumme.
Bgm.
Amend betonte nochmals, dass Altenbuch 160.000,00 € an den Verband bezahle und
dies eine unfaire Beratungsweise sei. Zudem werde alles von ihm abgewimmelt.
Die Fragen seien nicht zu seiner Zufriedenheit beantwortet worden.
Vors.
Wolz empfahl, einen ordentlichen Antrag mit Begründung und Finanzierung
zur Tagesordnung zu stellen.
Es
entspannte sich eine lebhafte Diskussion zwischen den beiden Parteien.
Verbandsrat
Zöller stellte den Antrag, sich wieder auf die Tagesordnung zu konzentrieren.
Hiermit
ging man wieder zur Tagesordnung und Haushaltssatzung über:
Den
Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Entwurf des
Haushaltsplans, sowie die Vorbemerkungen hierzu übermittelt:
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Zweckverband folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.445.700 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 900.100
€
ab.
§ 2
Für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von
150.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.265.500,00 € festgesetzt und auf die
Verbandsmitglieder umgelegt. Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der
Verbandssatzung.
2. Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 30.000,00 € festgesetzt und auf die
Verbandsmitglieder umgelegt. Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der
Verbandssatzung.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 240.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
14 |
13 |
1 |