Sitzung: 24.03.2021 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: Kenntnis genommen
a) Zusammensetzung des
Verbandes
Im Zuge einer
überörtlichen Prüfung hat sich auch eine Prüfung der Verbände ergeben. In
diesem Zusammenhang wurden auch Erläuterungen getroffen, die u.a. die
Zusammensetzung der Verbandsversammlung, die Wahl des Verbandsvorsitzenden
sowie die Stimmberechtigung innerhalb einer Sitzung des Verbandes betreffen.
Bis auf das Thema
Stimmrecht ist alles soweit in Ordnung. Da ich jedoch als aktueller Vorsitzender des Verbandes, keine von einer
Gemeinde entsandte Person bin, habe ich bei aktuell zu fassenden Beschlüssen
kein Stimmrecht. Auf die konstituierende Sitzung des Abwasserzweckverbandes hat
dies jedoch keine Auswirkung, so die Information von Herrn Leiblein aus dem
Landratsamt Miltenberg.
b) Besichtigung der
Kläranlage
Wie in der
Verbandssitzung am 02.07.2020 angekündigt, fand am Di. den 15.09.2020 die von mir zugesagte
Besichtigung der Kläranlage statt. Nach einer kurzen Begrüßung wurde den
anwesenden Verbandsräten von dem anwesenden Fachpersonal bei einem Rundgang
sowohl die Anlage als auch die Funktion der Anlage ausführlich erläutert.
Ebenfalls wurden die dabei aufgetretenen Fragen zu aller Zufriedenheit
beantwortet. In diesem Zusammenhang bin ich auch auf weitere Problemstellen und
sonstige Arbeiten des AZV in naher Zukunft ausführlich eingegangen. Abschließend
darf ich mich nochmals bei den Herren Rutschmann, Kunz und Ruess für die
fachliche Unterstützung bedanken. Dank aber auch den Verbandsräten für das
Interesse und die rege Beteiligung an dieser Besichtigungstour.
c) Grunddienstbarkeit
Faulbach
Es fand ein Notartermin am Do. den 07.01.2021 im Notariat „Gutheil und
Schwarzmann“ statt. Bei diesem Termin handelte es sich um die Bestellung einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen dem AZV und dem Eigentümer
zweier Grundstücke auf Faulbacher Gemarkung. Dieser Termin wurde notwendig, da
nun beim Verkauf dieser Grundstücke festgestellt wurde, dass dies in einer
früheren Erbsache nicht ausgeführt oder aber einfach vergessen wurde.
Abschließend ist hier noch zu erwähnen, dass eine Grunddienstbarkeit für die
beiden betroffenen Grundstücke bereits bestand und somit auch keine Beschlüsse
der Verbandsversammlung oder sonstige Formalitäten nötig waren.
d) Bahnübergang Industriegebiet Dorfprozelten
Nachdem die Gemeinde Dorfprozelten bereits im Februar 2020 unter dem
Gesichtspunkt der Verbesserung der Verkehrssicherheit, sich mit der DB
RegioNetz Infrastruktur dahingehend verständigt hat, den Bahnübergang innerhalb
des Industriegebietes in Dorfprozelten zu verändern, wurden nun auch dem AZV
die aktuellen Planungsunterlagen zur Kenntnis und Zustimmung ausgehändigt. Bei
dieser Maßnahme handelt es sich um den Neubau einer
Bahnübergangssicherungsanlage als Lichtzeichenanlage mit Fahrbahnschranken,
eine Gefahrraumfreimeldeanlage sowie die dazu nötigen Straßenanpassungsarbeiten.
Aufgrund der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme habe ich am 08.02.2021 als
Vorsitzender die Zustimmung im Namen des AZV erteilt.
e) Spülung der Abwasserkanäle
In der Amtsperiode
2014-2020 hatten wir das Thema der Verschmutzung und der unregelmäßigen Spülung
innerhalb der gemeindlichen Abwasserkanäle thematisiert. ABW hat sich in diesem
Zusammenhang bereit erklärt, die gemeindlichen Kanalnetze anzusehen und die
Problemstellen zu kennzeichnen. ABW hatte in diesem Zusammenhang weiter
angeboten, diverse Problemstellen mit den jeweiligen in den Gemeinden
zuständigen Personen zu besprechen um die nötigen Gegenmaßnahmen incl.
weiterer, zur üblichen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung, nötigen
Kanalspülungen zu koordinieren.
Da aktuell aus den
Gemeinden des Verbandes wieder vermehrt Klagen über tlw. starke
Geruchsbelästigungen gemeldet wurden, haben wir dieses Thema erneut zwischen
der Vertretern AZV/ABW angesprochen. In diesem Zusammenhang hat sich ABW erneut
bereit erklärt, die Gemeinden nach Vorlage der Ortskanalpläne bei diesen möglichen Problemen zu
unterstützen. Sollten die einzelnen Mitgliedsgemeinden dieses Angebot annehmen
wollen, können sich die Verantwortlichen in den Gemeinden an die zuständigen
Mitarbeiter von ABW wenden.
f) Zufahrten zu den Verbandsanlagen
Um diverse Reparaturarbeiten incl. auftretender Störfälle an den
Pumpwerken und den Regenüberlaufbecken kurzfristig und schnell beheben zu
können, ist es von enormer Wichtigkeit, dass sowohl die Zufahrt als auch das
Umfeld dieser angesprochenen Bereiche frei zugänglich sind. Da gerade in den
letzten Monaten bei solchen Arbeiten dies oftmals mit Schwierigkeiten und
möglichen Mehrkosten verbunden war, haben wir uns in Absprache mit ABW
entschlossen, in einer E-Mail seitens des AZV auf diese Thematik hinzuweisen.
Da dieses Problem, mehr oder weniger, innerhalb aller Mitgliedsgemeinden
unseres Verbandes auftritt, wurde diese E-Mail auch an alle Mitgliedsgemeinden
verschickt. In der angesprochenen E-Mail haben wir erwähnt, dass es
wünschenswert wäre, wenn sich die zuständigen Mitarbeiter der einzelnen
Gemeinden einmal mit diesem Thema
auseinandersetzen könnten. Ferner habe ich bei Fragen oder sonstiger
Unterstützung meine persönliche aber auch die Unterstützung des Kanalmeisters
der ABW angeboten. Für eine unbürokratische Zusammenarbeit und der Behebung bei
der Umsetzung dieser Maßnahmen, bedanke ich mich bereits heute, auch im Namen
der Verantwortlichen der ABW ganz herzlich.
g) Druckleitung Collenberg/Dorfprozelten
Am Di. den 16.02.2021 wurde dem 1. Vors. vom Kanalmeister Egon
Fiederling ein Schaden an der Druckleitung gemeldet. Der Schaden befand sich
unterhalb des Fahrradweges auf Collenberger Gemarkung. Nachdem der Schaden
festgestellt wurde, hat H. Fiederling die nötigen Schritte zur raschen
Behebung, in Absprache mit dem AZV eingeleitet. Dies waren u.a. die Meldung
beim LRA, die kurzfristige Beauftragung von Firmen sowie das Abstellen der
Pumpwerke. Aufgrund dieser Vorgehensweise konnte mit der Schadensbehebung
bereits am nächsten Tag begonnen werden. Nachdem noch am gleichen Tag das Leck
geschlossen wurde, konnte der Betrieb wieder ordnungsgemäß aufgenommen werden.
Mit den kleineren restlichen Arbeiten, wie das Verfüllen des Rohrgrabens, das
einebnen des Wiesengrundstückes sowie das Reinigen des Radweges konnte die
Maßnahme am nächsten Tag vollständig abgeschlossen werden. Erwähnt werden muss
in diesem Zusammenhang auch, dass
bedingt durch das Austreten von Abwasser im Bereich des Bruchs in Absprache mit
dem LRA einiges an Erdreich abgefahren und getrennt entsorgt werden musste.
Ferner lag direkt neben unserer Druckleitung ein weiteres Entwässerungsrohr,
das unsere Schadensbehebung erschwert hatte. Hier stellte sich im Nachgang
heraus, dass es sich um ein Entwässerungs-/Drainagerohr der Gemeinde Collenberg
in diesem Gebiet handelt.
Nachdem dies nach 2015 nun bereits der zweite größere Schaden an dieser
Druckleitung war, ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit weiterer Schäden
in den nächsten Jahren nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Aktuell gibt es dazu zwischen dem AZV und ABW die Überlegung, die
Druckleitung mit einer Kamera zu befahren. Mögliche Schäden könnten dabei
erkannt und im Nachgang langfristig sicher auch kostengünstiger behoben werden.
h) Umbaumaßnahme MSG
Im Zuge der Umbaumaßnahme
der MSG mit Verlegung der Maineinleitungen ab einem vorhandenen Schacht aus dem
Jahr 2017 und dem dazu geschlossenen Umbau- und Kostenübernahmevertrag mit dem
AZV, stand nun aufgrund gesetzlicher Vorgaben und auslaufender Gewährleitungsansprüche die
Nachschau und Prüfung der damalige Baumaßahme an den Bauwerken des AZV an.
Diese Abnahme fand am Do. den 18.03.2021 zusammen mit Vertretern des
AZV, der ABW sowie der MSG in einem gemeinsamen Ortstermin statt. Hierbei
wurden die damals geänderten Gewerke erneut begutachtet. Wie bereits bei der
Erstabnahme konnten auch bei diesem Termin keine Mängel festgestellt werden.
Das dazu gefertigte Protokoll liegt sowohl dem AZV als auch ABW vor.
i) Problemfindung Kanalisation
Um einen reibungslosen und störungsfreien Betrieb aller dem AZV
zugeordneten Bereiche, wie Kanal, Pumpwerke, Kläranlage usw. zu gewährleisten
haben wir in Absprache mit ABW eine
E-Mail an die Dame und Herren Bürgermeister der einzelnen Gemeinden geschickt. Dabei
wurde thematisiert, dass man den Ursachen die zu diversen Störfällen und
sonstigen Probleme führen, durch die Unterstützung der Mitarbeiter unserer mit
der Betriebsführung beauftragten Fa. ABW auf den Grund gehen möchte. Dabei
müssen jedoch diese Mitarbeiter auch im Aufgabenbereich der einzelnen
Mitgliedsgemeinden tätig werden.
Da jedoch aufgrund der Eigenüberwachungsverordnung diese Arbeiten
in die Zuständigkeit der einzelnen
Gemeinden fallen, benötigen wir hierzu das Einverständnis der Gemeinden, dass
diese Arbeiten seitens der Gemeinde geduldet werden. Ausdrücklich
hingewiesen haben wir in diesem Zusammenhang aber auch, dass diese von ABW zur
Problemfindung gemachten Arbeiten nicht die gemeindlichen Verpflichtungen die
innerhalb der Eigenüberwachungsverordnung und sonstiger Vorschriften für die
jeweiligen Gemeinde festgehalten sind, ersetzen. Sollten die jeweiligen
Gemeindevertreter mit dieser unbürokratischen Vorgehensweise einverstanden
sein, haben wir um eine kurze Rückmeldung, Einverständnis ja oder nein,
gebeten. Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen, sind die Mitgliedsgemeinden,
Collenberg, Faulbach und Stadtprozelten mit dieser Vorgehensweise
einverstanden.
Sollten in den beiden fehlenden Gemeinden Altenbuch und Dorfprozelten in
diesem Zusammenhang Probleme innerhalb ihrer Zuständigkeit vermutet werden,
werden diese in Absprache zwischen AZV und ABW angeschrieben. Dabei wird man
die möglichen Probleme schildern und um eine eigenständige Klärung durch die
beiden Gemeinden bitten.
j) Verbandskanal nach Altenbuch
Im Zuge der Kanalsanierung im Jahr 2019 wurde den Verbandsräten bereits
von ABW mitgeteilt, dass verschiedene Teilabschnitte unseres Kanals von
Breitenbrunn bis nach Altenbuch aufgrund von unzugänglichen Kanalschächten und
langer Haltungsabstände kurzfristig
nicht befahren werden konnten. Dies hat uns auch dazu bewogen diesen Bereich
von der Inlinersanierung im Jahre 2019 auszusparen. Diese noch offenen
Kanalabschnitte sollten in einem weiteren Sanierungsschritt späterer Jahre
angegangen werden. Die in diesem Bereich nun aber immer öfter auftretenden
eingestauten Kanalschächte, die nur schwer abfließen und beim Starkregen zur
Überflutung des Umfeldes führen, werden von den Mitarbeitern der ABW immer
wieder mit manuellen Mitteln behoben. Was jedoch aufgrund des schwer zugänglichen
Geländes nicht möglich ist, sind die Beseitigung der Ursachen die für die
angesprochen Probleme verantwortlich sind. Nach Besichtigung der Bestandspläne
in Bezug auf den Kanalverlauf und der damit anschließend verbundenen
Ortsbesichtigung des Umfeldes sind wir nun zu dem Entschluss gekommen, dass wir
zusammen mit ABW diese Problematik noch in diesem Jahr angehen müssen. Um diese
Ursachenbeseitigung und die noch offene Kanalbefahrung in diesen Bereich nun
anzugehen, hatten wir einen Termin mit einer Firma die auch mit ihrer
vorhandenen Ausrüstung, längere Haltungsabstände spülen, Wurzeleinwüchse
beseitigen sowie Kamerabefahrungen durchführen kann. Da jedoch diese Arbeiten aufgrund der
aktuellen Auslastung, dieser Firma frühestens im Mai ausgeführt werden können,
wird ABW versuchen sich einen Zugang zum aktuell schwer ablaufenden Kanal zu
verschaffen um einen kleinen Abschnitt spülen zu können und somit zumindest
kurzfristig wieder für einen besseren Ablauf des Kanals zu sorgen. Die Schritte
dazu sind aktuell mit ABW wie folgt abgesprochen:
·
Schaffung
eines Zugangs mit anschließender Spülung eines kurzen Kanalabschnittes
·
Spülung,
Ursachenbeseitigung und Kamerabefahrung der Bereiche zwischen Breitenbrunn und
Altenbuch durch eine von ABW beauftragte Firma
·
Auswertung
der Kamerabefahrung
·
Erörterung
wie mögliche Schäden behoben werden können.
·
Sollten
hierzu größere Maßnahmen erforderlich sein, muss wie in 2018/19 ein
Planungsbüro beauftragt werden.
Sollten in dieser Sache erste Ergebnisse vorliegen, werden wir dies in
den jeweiligen Verbandssitzungen zur Kenntnis geben.
k) Wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage
Nachdem wir festgestellt haben, dass sowohl die wasserrechtliche
Erlaubnis der Kläranlage, als auch die der Außenanlagen in 2024 bzw. 2025
auslaufen, haben wir uns entschlossen, bereits in 2021 die ersten Schritte für
eine mögliche Verlängerung der Bescheide auf den Weg zu bringen. Dazu hatte ich
am 09.03.2021 mit H. Steegmüller vom LRA einen ersten Gesprächstermin. Aufgrund
der Beteiligung mehrere Behörden und der oftmals längeren Laufzeit eines
solchen Verfahrens sieht auch das LRA diese Vorgehensweise als zielführend und
richtig an. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch darauf verständigt, dass
wir bereits vor der Einreichung der endgültigen Antragsunterlagen, diese
Abschnittsweise mit den zuständigen Behörden besprechen und abstimmen werden.
l) Verabschiedung ausgeschiedener Verbandsräte
In Abstimmung der
Verbandsvorsitzenden aller Verbände des Südspessarts hatte man in 2020
entschieden, dass eine offizielle Verabschiedung der in 2020 ausgeschiedenen
Verbandsräte zu einem späteren Zeitpunkt in einem dafür würdigen Rahmen
nachgeholt werden soll. Aufgrund der derzeitigen Situation und der damit
bekannten Vorschriften ist dies aktuell aber immer noch nicht möglich, sodass
diese offizielle Verabschiedung nochmals weiter nach hinten geschoben werden
muss.
Bgm. Amend möchte
zu dem verstopften Kanal nach Altenbuch etwas zurechtrücken. Er sieht bei den
Kanalverstopfungen ein bauliches Problem. Früher haben die Gemeindearbeiter
sich immer darum regelmäßig gekümmert, die ABW leider nicht mehr.
Vors. Wolz erklärte,
dass er nach Rücksprache mit Herrn Fiederling bisher keine Aufsichtspflicht
verletzt wurde.
Zur Beteiligung
der Gemeinden zu Kanalproblemen betonte Bgm. Amend, dass er die Behandlung
nicht fair empfinde. Schließlich halte er den Kopf dafür hin und somit will er
auch mitentscheiden.
Vors. Wolz
erklärte, dass die Gemeinden grundsätzlich für die Problembehebungen im Rahmen
der Eigenüberwachung verantwortlich seien und der Verband nur unterstützend
tätig sei. Gleiches gelte beim Spülen der Kanale in Problembereichen.