Beschluss: Kenntnis genommen

a) Zusammensetzung des Verbandes

 

Im Zuge einer überörtlichen Prüfung hat sich auch eine Prüfung der Verbände ergeben. In diesem Zusammenhang wurden auch Erläuterungen getroffen, die u.a. die Zusammensetzung der Verbandsversammlung, die Wahl des Verbandsvorsitzenden sowie die Stimmberechtigung innerhalb einer Sitzung des Verbandes betreffen.

Bis auf das Thema Stimmrecht ist alles soweit in Ordnung. Da ich jedoch als aktueller  Vorsitzender des Verbandes, keine von einer Gemeinde entsandte Person bin, habe ich bei aktuell zu fassenden Beschlüssen kein Stimmrecht. Auf die konstituierende Sitzung des Abwasserzweckverbandes hat dies jedoch keine Auswirkung, so die Information von Herrn Leiblein aus dem Landratsamt Miltenberg.

 

b) Besichtigung der Kläranlage

 

Wie in der Verbandssitzung am 02.07.2020 angekündigt, fand am   Di. den 15.09.2020 die von mir zugesagte Besichtigung der Kläranlage statt. Nach einer kurzen Begrüßung wurde den anwesenden Verbandsräten von dem anwesenden Fachpersonal bei einem Rundgang sowohl die Anlage als auch die Funktion der Anlage ausführlich erläutert. Ebenfalls wurden die dabei aufgetretenen Fragen zu aller Zufriedenheit beantwortet. In diesem Zusammenhang bin ich auch auf weitere Problemstellen und sonstige Arbeiten des AZV in naher Zukunft ausführlich eingegangen. Abschließend darf ich mich nochmals bei den Herren Rutschmann, Kunz und Ruess für die fachliche Unterstützung bedanken. Dank aber auch den Verbandsräten für das Interesse und die rege Beteiligung an dieser Besichtigungstour.

 

c) Grunddienstbarkeit Faulbach

 

Es fand ein Notartermin am Do. den 07.01.2021 im Notariat „Gutheil und Schwarzmann“ statt. Bei diesem Termin handelte es sich um die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen dem AZV und dem Eigentümer zweier Grundstücke auf Faulbacher Gemarkung. Dieser Termin wurde notwendig, da nun beim Verkauf dieser Grundstücke festgestellt wurde, dass dies in einer früheren Erbsache nicht ausgeführt oder aber einfach vergessen wurde. Abschließend ist hier noch zu erwähnen, dass eine Grunddienstbarkeit für die beiden betroffenen Grundstücke bereits bestand und somit auch keine Beschlüsse der Verbandsversammlung oder sonstige Formalitäten nötig waren.

 

d) Bahnübergang Industriegebiet Dorfprozelten

 

Nachdem die Gemeinde Dorfprozelten bereits im Februar 2020 unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Verkehrssicherheit, sich mit der DB RegioNetz Infrastruktur dahingehend verständigt hat, den Bahnübergang innerhalb des Industriegebietes in Dorfprozelten zu verändern, wurden nun auch dem AZV die aktuellen Planungsunterlagen zur Kenntnis und Zustimmung ausgehändigt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Neubau einer Bahnübergangssicherungsanlage als Lichtzeichenanlage mit Fahrbahnschranken, eine Gefahrraumfreimeldeanlage sowie die dazu nötigen Straßenanpassungsarbeiten. Aufgrund der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme habe ich am 08.02.2021 als Vorsitzender die Zustimmung im Namen des AZV erteilt.   

 

e) Spülung der Abwasserkanäle

 

In der Amtsperiode 2014-2020 hatten wir das Thema der Verschmutzung und der unregelmäßigen Spülung innerhalb der gemeindlichen Abwasserkanäle thematisiert. ABW hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, die gemeindlichen Kanalnetze anzusehen und die Problemstellen zu kennzeichnen. ABW hatte in diesem Zusammenhang weiter angeboten, diverse Problemstellen mit den jeweiligen in den Gemeinden zuständigen Personen zu besprechen um die nötigen Gegenmaßnahmen incl. weiterer, zur üblichen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung, nötigen Kanalspülungen zu koordinieren.

Da aktuell aus den Gemeinden des Verbandes wieder vermehrt Klagen über tlw. starke Geruchsbelästigungen gemeldet wurden, haben wir dieses Thema erneut zwischen der Vertretern AZV/ABW angesprochen. In diesem Zusammenhang hat sich ABW erneut bereit erklärt, die Gemeinden nach Vorlage der Ortskanalpläne  bei diesen möglichen Problemen zu unterstützen. Sollten die einzelnen Mitgliedsgemeinden dieses Angebot annehmen wollen, können sich die Verantwortlichen in den Gemeinden an die zuständigen Mitarbeiter von ABW wenden.

 

f) Zufahrten zu den Verbandsanlagen

 

Um diverse Reparaturarbeiten incl. auftretender Störfälle an den Pumpwerken und den Regenüberlaufbecken kurzfristig und schnell beheben zu können, ist es von enormer Wichtigkeit, dass sowohl die Zufahrt als auch das Umfeld dieser angesprochenen Bereiche frei zugänglich sind. Da gerade in den letzten Monaten bei solchen Arbeiten dies oftmals mit Schwierigkeiten und möglichen Mehrkosten verbunden war, haben wir uns in Absprache mit ABW entschlossen, in einer E-Mail seitens des AZV auf diese Thematik hinzuweisen. Da dieses Problem, mehr oder weniger, innerhalb aller Mitgliedsgemeinden unseres Verbandes auftritt, wurde diese E-Mail auch an alle Mitgliedsgemeinden verschickt. In der angesprochenen E-Mail haben wir erwähnt, dass es wünschenswert wäre, wenn sich die zuständigen Mitarbeiter der einzelnen Gemeinden  einmal mit diesem Thema auseinandersetzen könnten. Ferner habe ich bei Fragen oder sonstiger Unterstützung meine persönliche aber auch die Unterstützung des Kanalmeisters der ABW angeboten. Für eine unbürokratische Zusammenarbeit und der Behebung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, bedanke ich mich bereits heute, auch im Namen der Verantwortlichen der ABW ganz herzlich.

 

g) Druckleitung Collenberg/Dorfprozelten

Am Di. den 16.02.2021 wurde dem 1. Vors. vom Kanalmeister Egon Fiederling ein Schaden an der Druckleitung gemeldet. Der Schaden befand sich unterhalb des Fahrradweges auf Collenberger Gemarkung. Nachdem der Schaden festgestellt wurde, hat H. Fiederling die nötigen Schritte zur raschen Behebung, in Absprache mit dem AZV eingeleitet. Dies waren u.a. die Meldung beim LRA, die kurzfristige Beauftragung von Firmen sowie das Abstellen der Pumpwerke. Aufgrund dieser Vorgehensweise konnte mit der Schadensbehebung bereits am nächsten Tag begonnen werden. Nachdem noch am gleichen Tag das Leck geschlossen wurde, konnte der Betrieb wieder ordnungsgemäß aufgenommen werden. Mit den kleineren restlichen Arbeiten, wie das Verfüllen des Rohrgrabens, das einebnen des Wiesengrundstückes sowie das Reinigen des Radweges konnte die Maßnahme am nächsten Tag vollständig abgeschlossen werden. Erwähnt werden muss in  diesem Zusammenhang auch, dass bedingt durch das Austreten von Abwasser im Bereich des Bruchs in Absprache mit dem LRA einiges an Erdreich abgefahren und getrennt entsorgt werden musste. Ferner lag direkt neben unserer Druckleitung ein weiteres Entwässerungsrohr, das unsere Schadensbehebung erschwert hatte. Hier stellte sich im Nachgang heraus, dass es sich um ein Entwässerungs-/Drainagerohr der Gemeinde Collenberg in diesem Gebiet handelt.

Nachdem dies nach 2015 nun bereits der zweite größere Schaden an dieser Druckleitung war, ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit weiterer Schäden in den nächsten Jahren nicht mehr ausgeschlossen werden kann. 

Aktuell gibt es dazu zwischen dem AZV und ABW die Überlegung, die Druckleitung mit einer Kamera zu befahren. Mögliche Schäden könnten dabei erkannt und im Nachgang langfristig sicher auch kostengünstiger behoben werden.

 

h) Umbaumaßnahme MSG

 

Im Zuge der Umbaumaßnahme der MSG mit Verlegung der Maineinleitungen ab einem vorhandenen Schacht aus dem Jahr 2017 und dem dazu geschlossenen Umbau- und Kostenübernahmevertrag mit dem AZV, stand nun aufgrund gesetzlicher Vorgaben und  auslaufender Gewährleitungsansprüche die Nachschau und Prüfung der damalige Baumaßahme an den Bauwerken des AZV an.

Diese Abnahme fand am Do. den 18.03.2021 zusammen mit Vertretern des AZV, der ABW sowie der MSG in einem gemeinsamen Ortstermin statt. Hierbei wurden die damals geänderten Gewerke erneut begutachtet. Wie bereits bei der Erstabnahme konnten auch bei diesem Termin keine Mängel festgestellt werden. Das dazu gefertigte Protokoll liegt sowohl dem AZV als auch ABW vor.

 

i) Problemfindung Kanalisation

 

Um einen reibungslosen und störungsfreien Betrieb aller dem AZV zugeordneten Bereiche, wie Kanal, Pumpwerke, Kläranlage usw. zu gewährleisten haben  wir in Absprache mit ABW eine E-Mail an die Dame und Herren Bürgermeister der einzelnen Gemeinden geschickt. Dabei wurde thematisiert, dass man den Ursachen die zu diversen Störfällen und sonstigen Probleme führen, durch die Unterstützung der Mitarbeiter unserer mit der Betriebsführung beauftragten Fa. ABW auf den Grund gehen möchte. Dabei müssen jedoch diese Mitarbeiter auch im Aufgabenbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden tätig werden.  

Da jedoch aufgrund der Eigenüberwachungsverordnung diese Arbeiten in  die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinden fallen, benötigen wir hierzu das Einverständnis der Gemeinden, dass diese Arbeiten seitens der Gemeinde geduldet werden. Ausdrücklich hingewiesen haben wir in diesem Zusammenhang aber auch, dass diese von ABW zur Problemfindung gemachten Arbeiten nicht die gemeindlichen Verpflichtungen die innerhalb der Eigenüberwachungsverordnung und sonstiger Vorschriften für die jeweiligen Gemeinde festgehalten sind, ersetzen. Sollten die jeweiligen Gemeindevertreter mit dieser unbürokratischen Vorgehensweise einverstanden sein, haben wir um eine kurze Rückmeldung, Einverständnis ja oder nein, gebeten. Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen, sind die Mitgliedsgemeinden, Collenberg, Faulbach und Stadtprozelten mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Sollten in den beiden fehlenden Gemeinden Altenbuch und Dorfprozelten in diesem Zusammenhang Probleme innerhalb ihrer Zuständigkeit vermutet werden, werden diese in Absprache zwischen AZV und ABW angeschrieben. Dabei wird man die möglichen Probleme schildern und um eine eigenständige Klärung durch die beiden Gemeinden bitten.

 

j) Verbandskanal nach Altenbuch

 

Im Zuge der Kanalsanierung im Jahr 2019 wurde den Verbandsräten bereits von ABW mitgeteilt, dass verschiedene Teilabschnitte unseres Kanals von Breitenbrunn bis nach Altenbuch aufgrund von unzugänglichen Kanalschächten und langer Haltungsabstände  kurzfristig nicht befahren werden konnten. Dies hat uns auch dazu bewogen diesen Bereich von der Inlinersanierung im Jahre 2019 auszusparen. Diese noch offenen Kanalabschnitte sollten in einem weiteren Sanierungsschritt späterer Jahre angegangen werden. Die in diesem Bereich nun aber immer öfter auftretenden eingestauten Kanalschächte, die nur schwer abfließen und beim Starkregen zur Überflutung des Umfeldes führen, werden von den Mitarbeitern der ABW immer wieder mit manuellen Mitteln behoben. Was jedoch aufgrund des schwer zugänglichen Geländes nicht möglich ist, sind die Beseitigung der Ursachen die für die angesprochen Probleme verantwortlich sind. Nach Besichtigung der Bestandspläne in Bezug auf den Kanalverlauf und der damit anschließend verbundenen Ortsbesichtigung des Umfeldes sind wir nun zu dem Entschluss gekommen, dass wir zusammen mit ABW diese Problematik noch in diesem Jahr angehen müssen. Um diese Ursachenbeseitigung und die noch offene Kanalbefahrung in diesen Bereich nun anzugehen, hatten wir einen Termin mit einer Firma die auch mit ihrer vorhandenen Ausrüstung, längere Haltungsabstände spülen, Wurzeleinwüchse beseitigen sowie Kamerabefahrungen durchführen kann.  Da jedoch diese Arbeiten aufgrund der aktuellen Auslastung, dieser Firma frühestens im Mai ausgeführt werden können, wird ABW versuchen sich einen Zugang zum aktuell schwer ablaufenden Kanal zu verschaffen um einen kleinen Abschnitt spülen zu können und somit zumindest kurzfristig wieder für einen besseren Ablauf des Kanals zu sorgen. Die Schritte dazu sind aktuell mit ABW wie folgt abgesprochen:

 

·      Schaffung eines Zugangs mit anschließender Spülung eines kurzen Kanalabschnittes

·      Spülung, Ursachenbeseitigung und Kamerabefahrung der Bereiche zwischen Breitenbrunn und Altenbuch durch eine von ABW beauftragte Firma

·      Auswertung der Kamerabefahrung

·      Erörterung wie mögliche Schäden behoben werden können.

·      Sollten hierzu größere Maßnahmen erforderlich sein, muss wie in 2018/19 ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

Sollten in dieser Sache erste Ergebnisse vorliegen, werden wir dies in den jeweiligen Verbandssitzungen zur Kenntnis geben.

 

k) Wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage

 

Nachdem wir festgestellt haben, dass sowohl die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage, als auch die der Außenanlagen in 2024 bzw. 2025 auslaufen, haben wir uns entschlossen, bereits in 2021 die ersten Schritte für eine mögliche Verlängerung der Bescheide auf den Weg zu bringen. Dazu hatte ich am 09.03.2021 mit H. Steegmüller vom LRA einen ersten Gesprächstermin. Aufgrund der Beteiligung mehrere Behörden und der oftmals längeren Laufzeit eines solchen Verfahrens sieht auch das LRA diese Vorgehensweise als zielführend und richtig an. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch darauf verständigt, dass wir bereits vor der Einreichung der endgültigen Antragsunterlagen, diese Abschnittsweise mit den zuständigen Behörden besprechen und abstimmen werden.

 

l) Verabschiedung ausgeschiedener Verbandsräte

 

In Abstimmung der Verbandsvorsitzenden aller Verbände des Südspessarts hatte man in 2020 entschieden, dass eine offizielle Verabschiedung der in 2020 ausgeschiedenen Verbandsräte zu einem späteren Zeitpunkt in einem dafür würdigen Rahmen nachgeholt werden soll. Aufgrund der derzeitigen Situation und der damit bekannten Vorschriften ist dies aktuell aber immer noch nicht möglich, sodass diese offizielle Verabschiedung nochmals weiter nach hinten geschoben werden muss.

 

Bgm. Amend möchte zu dem verstopften Kanal nach Altenbuch etwas zurechtrücken. Er sieht bei den Kanalverstopfungen ein bauliches Problem. Früher haben die Gemeindearbeiter sich immer darum regelmäßig gekümmert, die ABW leider nicht mehr.

 

Vors. Wolz erklärte, dass er nach Rücksprache mit Herrn Fiederling bisher keine Aufsichtspflicht verletzt wurde. 

 

Zur Beteiligung der Gemeinden zu Kanalproblemen betonte Bgm. Amend, dass er die Behandlung nicht fair empfinde. Schließlich halte er den Kopf dafür hin und somit will er auch mitentscheiden.

 

Vors. Wolz erklärte, dass die Gemeinden grundsätzlich für die Problembehebungen im Rahmen der Eigenüberwachung verantwortlich seien und der Verband nur unterstützend tätig sei. Gleiches gelte beim Spülen der Kanale in Problembereichen.