Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Hörnig verwies auf die kämmererlose Zeit in der Verwaltung und die Möglichkeit vorab per Email Fragen  zum Haushalt zu stellen.

 

Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2021 übermittelt.

 

 

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 903.100  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               1.688.700  Euro

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                          300.000  Euro

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            750.700,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 253 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.967,19 Euro festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                      30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 253 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 118,58 Euro festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  500.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft

 

 

Bgm. Amend hat mit Email vom 06.04.2021 folgende Anmerkungen (blau):

 

Zum Haushalt - Schulverband

 

1.Hoffen wir das mit den FAG – Mitteln alles so kommt wie man sich das wünscht – ansonsten ist von einer größeren Katastrophe auszugehen in Stadtprozelten – Faulbach und Altenbuch,

 

2.Hoffen wir auch das die Steuerung der Bauarbeiten sich zurückhält und keine zusätzlichen Kosten kommen die eine weitere Kredit  -  Aufnahme erforderlich machen.

 

 

Vorbemerkungen

 

Verweis auf höheren Bedarf an Kassenkredit hierzu

 

Verwaltungshaushalt    903.100.-€ 

 

1/6  daraus                        150.517.-€  vorgegebene Höhe Kassenkredit

 

Beantragt                          500.000.-€   Beantragte höhe Kassenkredit

 

Frage hierzu : dies ist die  mehr als 3 fache Erhöhung erforderlich ?

                            Wer trägt das Risiko ?    

 

Vors. Hörnig erklärte, dass normalerweise die Berechnung mit 1/6 korrekt sei, man aber aufgrund der hohen Bautätigkeit und der damit einhergehenden klammen Zeit ein höherer Kassenkredit zur Rechnungsbegleichung notwendig wird. Dies sei auch so mit der Rechtsaufsicht abgestimmt.

 

FAG – Mittel

 

Bereits ausgegeben  1.172.000.-€  laut Vorbemerkung Haushaltsentwurf

 

60% Förderung               703.200.-€    fehlen noch

 

Frage hierzu : wo sind die 703.200.-€ verbucht im Haushalt  als zu erwartende Förderung…………….

 

Frage hierzu : Die angestrebte Förderung von 60%  ist ja noch nicht Bewilligt  oder liegt Bewilligungsbescheid vor ? 

                             Liegt kein Bewilligungsbescheid vor stellt die Summe von 703.200.-€ ein erhöhtes Haushaltsrisiko dar

 

Weiter wird in den Vorbemerkungen von FAG Maßnahmen von 2.219.000.-€ geschrieben hier sind doch sicherlich die 1.172.000.-€  enthalten  ja – nein  ?

 

2.219.000.-€  an FAG Mitteln    x  60% Förderung =  1.331.400.-€  Förderbetrag  der noch nicht schriftlich bewilligt ist

 

Fragen hierzu : Bitte Datum Antragstellung FAG – Mittel nennen …………………………………….

                                Bautechnisch ist es äußerst schwierig einzelne Teile zu machen andere nicht  - weil die FAG Mittel nicht in vollem Umfang kommen

Frage hierzu : wie soll dann verfahren werden ?

 

Vors. Hörnig erklärte hierzu, dass ein Förderantrag FAG noch aussteht und die Mittel dementsprechend in den Jahren 2022 und 2023 Berücksichtigung finden.

                               

In den Vorbemerkungen

Im Hallenbad  (Seite 66) ist die Erneuerung der Duschen in 2021 geplant mit 30.000.-€

Dto. Filteranlage

Frage hierzu : Wo finde ich die geplanten Angebote - Kosten in 2021  schriftliche Kostenschätzungen ?

 

KIP  und KIP S

Frage hierzu : Bitte Förderabruf für KIP  - KIP S    für  2020  und für 2021  in Beträgen Darstellen  mit Datum der Anforderung und Datum der Auszahlung

 

Vors. Hörnig erklärte, dass auch diese Sanierungsmaßnahmen im FAG-Antrag evtl. berücksichtigt werden können.

 

Haushalt

Verwaltungshaushalt

Unterabschnitt 2901 Schülerbeförderung   2021  150.000.-€        2020   166.300.-€

Frage hierzu : an wieviel Tagen war mit wieviel Schülern Schule bis dato

Gehe davon aus das der Haushaltsansatz von 150.000.-€  zu 166.300.-€ in 2020

In 2021 zu hoch ist mindestens 30- 40.000.-€

 

Hierzu merkte Vors. Hörnig an, dass aufgrund der Präsenzschulung bzw. Homeschooling sich der Ansatz verringert hat und zudem auch eine Reserve beinhaltet.

 

 

Gruppierungsübersicht Seite 21

5. Sächlicher Betriebsaufwand    181.600.-€  2021         166.519,23€   2019

Mehraufwand 15.000.-€

6. Sächlicher Betriebsaufwand    324.300.-€  2021         307.349,54€   2019 

Mehraufwand  17.000.-€

Frage hierzu : für was ?

 

Vors. Hörnig gab an, dass es sich hierbei im den sachlichen Betriebsaufwand handelt und dieser in der Zusammenstellung im Einzelplan nachverfolgt werden kann.          

 

Weiter Verwaltungshaushalt Seite 56

Abgleich der Abschnitte und des Einzelplans

Nr.21

Einnahmenentwicklung von 830 TSD  2019  auf 844 TSD 2024Plan

Ausgabenentwicklung von   535TSD    2019 auf  621 TSD 2024 Plan   schon in 2021   + 43.000.-€

 

Weitere Entwicklungen Nr. 29  und 2  selbst bewerten

 

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Vermögenshaushalt

Nr.935 Erwerb bewegliche Sachen Anlagevermögen  45.000.-€    2021        90.000.-€    2020

Frage hierzu : was wurde in 2020 angeschafft    was ist in 2021 in der Planung anzuschaffen ?

 

Vors. Hörnig erläuterte, dass es sich hierbei um Anschaffungen bezüglich dem digitalen Klassenzimmer handelt.

 

Gesamtplan Berechnung der freien Spitze

Die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt in 2021 bis 2024 mit 518TSD €

Sind Erläuterungswürdig.

 

Seite 64 : extra besprechen

 

Sicher wirft die Haushaltsaufstellung und deren Risiko weitere Fragen auf,

ob diese in der Kürze einer Schulverbandsversammlung zu klären sind bezweifele ich.

 

Abschließend sah Bgm. Amend die Schwierigkeiten des Schulverbandes in der Obrigkeit, da diese nur große Schulprojekte fördere und die kleinen Verbände kurz halte. Die Fragen zum Haushalt wurden seiner Ansicht nach zufriedenstellend beantwortet.

 

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltplan 2021 sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

4

4

4

0