Sitzung: 08.04.2021 Schulverbandsversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0
Vors. Hörnig
verwies auf die kämmererlose Zeit in der Verwaltung und die Möglichkeit vorab
per Email Fragen zum Haushalt zu
stellen.
Den
Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die
Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2021 übermittelt.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 903.100
Euro
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 1.688.700 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 300.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 750.700,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2020 auf 253 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.967,19 Euro festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll
wird auf
30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2020 auf 253 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 118,58 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft
Bgm. Amend hat mit
Email vom 06.04.2021 folgende Anmerkungen (blau):
Zum Haushalt - Schulverband
1.Hoffen wir das mit den FAG – Mitteln alles so
kommt wie man sich das wünscht – ansonsten ist von einer größeren Katastrophe
auszugehen in Stadtprozelten – Faulbach und Altenbuch,
2.Hoffen wir auch das die Steuerung der Bauarbeiten
sich zurückhält und keine zusätzlichen Kosten kommen die eine weitere
Kredit - Aufnahme erforderlich machen.
Vorbemerkungen
Verweis auf höheren Bedarf an Kassenkredit hierzu
Verwaltungshaushalt
903.100.-€
1/6
daraus
150.517.-€ vorgegebene Höhe Kassenkredit
Beantragt
500.000.-€ Beantragte höhe Kassenkredit
Frage hierzu : dies ist die mehr
als 3 fache Erhöhung erforderlich ?
Wer trägt das Risiko ?
Vors. Hörnig erklärte, dass normalerweise die
Berechnung mit 1/6 korrekt sei, man aber aufgrund der hohen Bautätigkeit und
der damit einhergehenden klammen Zeit ein höherer Kassenkredit zur
Rechnungsbegleichung notwendig wird. Dies sei auch so mit der Rechtsaufsicht
abgestimmt.
FAG – Mittel
Bereits ausgegeben 1.172.000.-€ laut
Vorbemerkung Haushaltsentwurf
60%
Förderung
703.200.-€ fehlen noch
Frage hierzu : wo sind die 703.200.-€
verbucht im Haushalt als zu erwartende Förderung…………….
Frage hierzu : Die angestrebte Förderung
von 60% ist ja noch nicht Bewilligt oder liegt Bewilligungsbescheid
vor ?
Liegt
kein Bewilligungsbescheid vor stellt die Summe von 703.200.-€ ein erhöhtes
Haushaltsrisiko dar
Weiter wird in den Vorbemerkungen von FAG Maßnahmen
von 2.219.000.-€ geschrieben hier sind doch sicherlich die 1.172.000.-€
enthalten ja – nein ?
2.219.000.-€ an FAG Mitteln
x 60% Förderung = 1.331.400.-€ Förderbetrag der noch
nicht schriftlich bewilligt ist
Fragen hierzu : Bitte
Datum Antragstellung FAG – Mittel nennen …………………………………….
Bautechnisch ist es äußerst schwierig einzelne Teile zu machen andere
nicht - weil die FAG Mittel nicht in vollem Umfang kommen
Frage hierzu : wie soll dann verfahren
werden ?
Vors. Hörnig erklärte hierzu, dass ein Förderantrag FAG noch aussteht
und die Mittel dementsprechend in den Jahren 2022 und 2023 Berücksichtigung
finden.
In den Vorbemerkungen
Im Hallenbad (Seite 66) ist die Erneuerung der
Duschen in 2021 geplant mit 30.000.-€
Dto. Filteranlage
Frage hierzu : Wo finde ich die geplanten
Angebote - Kosten in 2021 schriftliche Kostenschätzungen ?
KIP und KIP S
Frage hierzu : Bitte Förderabruf für
KIP - KIP S für 2020 und für 2021 in
Beträgen Darstellen mit Datum der Anforderung und Datum der Auszahlung
Vors. Hörnig erklärte, dass auch diese
Sanierungsmaßnahmen im FAG-Antrag evtl. berücksichtigt werden können.
Haushalt
Verwaltungshaushalt
Unterabschnitt 2901 Schülerbeförderung 2021
150.000.-€ 2020
166.300.-€
Frage hierzu : an wieviel Tagen war mit
wieviel Schülern Schule bis dato
Gehe davon aus das der Haushaltsansatz von
150.000.-€ zu 166.300.-€ in 2020
In 2021 zu hoch ist mindestens 30- 40.000.-€
Hierzu merkte Vors. Hörnig an, dass aufgrund der Präsenzschulung bzw.
Homeschooling sich der Ansatz verringert hat und zudem auch eine Reserve
beinhaltet.
Gruppierungsübersicht Seite 21
5. Sächlicher Betriebsaufwand
181.600.-€ 2021
166.519,23€ 2019
Mehraufwand 15.000.-€
6. Sächlicher Betriebsaufwand
324.300.-€ 2021
307.349,54€ 2019
Mehraufwand 17.000.-€
Frage hierzu : für was ?
Vors. Hörnig gab an, dass es sich hierbei im den sachlichen
Betriebsaufwand handelt und dieser in der Zusammenstellung im Einzelplan
nachverfolgt werden kann.
Weiter Verwaltungshaushalt Seite 56
Abgleich der Abschnitte und des Einzelplans
Nr.21
Einnahmenentwicklung von 830 TSD 2019
auf 844 TSD 2024Plan
Ausgabenentwicklung von 535TSD
2019 auf 621 TSD 2024 Plan schon in
2021 + 43.000.-€
Weitere Entwicklungen Nr. 29 und 2
selbst bewerten
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Vermögenshaushalt
Nr.935 Erwerb bewegliche Sachen
Anlagevermögen 45.000.-€
2021 90.000.-€ 2020
Frage hierzu : was wurde in 2020
angeschafft was ist in 2021 in der Planung anzuschaffen ?
Vors. Hörnig erläuterte, dass es sich hierbei um Anschaffungen bezüglich
dem digitalen Klassenzimmer handelt.
Gesamtplan Berechnung der freien Spitze
Die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den
Vermögenshaushalt in 2021 bis 2024 mit 518TSD €
Sind Erläuterungswürdig.
Seite 64 : extra besprechen
Sicher wirft die Haushaltsaufstellung und deren
Risiko weitere Fragen auf,
ob diese in der Kürze einer
Schulverbandsversammlung zu klären sind bezweifele ich.
Abschließend sah Bgm. Amend die
Schwierigkeiten des Schulverbandes in der Obrigkeit, da diese nur große
Schulprojekte fördere und die kleinen Verbände kurz halte. Die Fragen zum
Haushalt wurden seiner Ansicht nach zufriedenstellend beantwortet.
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltplan 2021 sowie die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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4 |
4 |
0 |